哥哥喷涌而出 发表于 2025-3-23 11:00:48
Einleitung. Rechtsgeschichte der ländlichen Siedlung: Zur allgemeinen Problematikünglichkeit. Alle Völker Europas, die sich durch gemeinsame sprachliche Merkmale der indogermanischen Völkerfamilie zuordnen lassen, sind von ersten erhellbaren Anfängen her Bauernvölker. Im Vorderen Orient ist diese bäuerliche Ursprünglichkeit des Rechts weniger deutlich erkennbar; dort sind früheProcesses 发表于 2025-3-23 14:12:39
Landnahme und ländliche Siedlungedarf. Das Wort . ist aus der nordeuropäischen, insbesondere der dänischen Sprache älterer, aber relativ spät aufgezeichneter Rechtsquellen entnommen. und schlie ß lich zu einem Terminus der deutschen Rechtsgeschichte geworden; als ein literarisches Produkt kommt er in unseren mitteleuropäischen Que礼节 发表于 2025-3-23 20:18:40
Das Zeitalter des frühen Siedlungsausbaus (Lockerung der Kollektivsiedlung) Anfänge hinaus verfolgt und zahlreiche Erscheinungen auch einer Sekundärepoche schon in unsere Betrachtungen einbezogen. Jetzt, im zweiten Abschnitt, handelt es sich darum, Formen und Triebkräfte des . kennenzulernen. Es ist fast überflüssig zu betonen, da ß damit gegenüber dem ersten Abschnitt kei金丝雀 发表于 2025-3-24 00:29:36
Die ländliche Siedlung im Zeitalter des hoch- und spätmittelalterlichen LandesausbausStillstand — vermutlich nur ein scheinbarer und jedenfalls nicht in allen Reichsteilen gleichartiger Stillstand — .. seit der Wende vom 12. auf das 13. Jahrhundert wieder deutlicher sichtbar. Warum die Reformbemühungen der karolingischen Epoche im 10. und beginnenden 11. Jahrhundert nicht fortgesetzSENT 发表于 2025-3-24 03:57:59
Das Recht der ländlichen Siedlung in der Zeit zwischen Reichs- und Kirchenreform und dem Westfälischtliches und unüberhörbares Signal empfunden worden. Die Bewegung setzte, scheinbar schlagartig, im territorialstaatlich noch ungefestigten deutschen Südwesten, zwischen Hochrhein und Schwarzwald, 1524 ein. Die unmittelbaren Anlässe wirken auf den späten Betrachter als eher geringfügig: ÜberforderungCamouflage 发表于 2025-3-24 07:07:09
http://reply.papertrans.cn/27/2695/269500/269500_16.pngUNT 发表于 2025-3-24 11:13:22
Einleitung: Die Stadt in der deutschen und europäischen Rechtsgeschichteen, die wir als Beginn des Mittelalters zu bezeichnen pflegen, in das hellere Licht der Geschichte. Sie bringen dabei Ordnungsvorstellungen ihrer Lebenswelt, die wir als Recht erfassen können, mit und entwickeln sie weiter. Diese ländliche Rechtsschicht besitzt bis weit in die Neuzeit für die Gesamt颠簸地移动 发表于 2025-3-24 15:45:55
Stadtformen des frühen und hohen Mittelaltersde beruht., entstand sie dagegen zuerst in Griechenland. Über das süditalische Gro ß griechenland beeinflu ß te sie das aufsteigende Rom.. Die Urbanität, die Ämterverfassung und der Bürgerbegriff Roms wurden das Muster für die Verfassung und Verwaltung des Römischen Reiches. Damit kam die urbane Bautriptans 发表于 2025-3-24 21:32:29
http://reply.papertrans.cn/27/2695/269500/269500_19.png轨道 发表于 2025-3-25 02:05:16
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