避开 发表于 2025-3-25 05:19:49

Schadenersatzrecht, besonderer Teil) — berechtigt ist, „von dem Beschädiger den Ersatz des Schadens, welchen dieser ihm aus Verschulden zugefügt hat, zu fordern“. Sie ist stets anzuwenden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Verschuldenshaftung (adäquater Kausalzusammenhang, Rechtswidrigkeit, Rechtswidrigkeitszusammenhang und Ve

Habituate 发表于 2025-3-25 09:51:55

Schuldverhältnisse aus ungerechtfertigter Bereicherungen Anspruch auf Rückgabe oder Wertersatz einräumt. Ob eine Vermögensverschiebung ungerechtfertigt ist, bestimmt sich nicht nur nach den bereicherungsrechtlichen Normen, sondern nach der gesamten Rechtsordnung. Demzufolge ist etwa eine Bereicherung durch Verjährung oder Ersitzung gerechtfertigt, dh s

Projection 发表于 2025-3-25 13:30:47

Geschäftsführung ohne Auftragg in fremde Angelegenheiten ist — nach dem Vorbild des ALR. — als Eingriff in die Freiheit des anderen. grundsätzlich unerwünscht (§ 1035), selbst wenn sie für den Geschäftsherrn von Vorteil sein sollte. Vielmehr soll sich der Geschäftsführer um die Zustimmung des Geschäftsherrn bemühen (§1037). Nur

Palate 发表于 2025-3-25 17:58:32

http://reply.papertrans.cn/20/1929/192870/192870_24.png

GILD 发表于 2025-3-25 22:54:48

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聋子 发表于 2025-3-26 01:46:05

0723-5097 Zahlreiche Querverweise auf die anderen Bände des Lehrbuches.Auch in der Neuauflage ist die bewährte studiengerechte Aufbereitung des Lern- und Prüfungsstoffes beibehalten worden. Der Leser erhält nicht nur fundiertes Wissen kurz und prägnant vermittelt, sondern aufgrund der zahlreichen Querverweise

judiciousness 发表于 2025-3-26 06:35:08

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Audiometry 发表于 2025-3-26 10:56:30

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教义 发表于 2025-3-26 15:58:31

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finite 发表于 2025-3-26 17:03:36

Leihvertragalkontrakt erfordert der Vertragsschluss tatsächliche Übergabe (§§ 426ff) der Sache in die Gewahrsame des Entlehners, sodass Besitzkonstitut iSd §428 nicht ausreicht. Mangels Übergabe liegt Vorvertrag (§ 936) vor..
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查看完整版本: Titlebook: Bürgerliches Recht III. Schuldrecht. Besonderer Teil; Peter Apathy,Andreas Riedler Textbook 2010Latest edition Springer-Verlag Vienna 2010