欺骗世家 发表于 2025-3-28 15:23:36
,Verjährung der Mängelansprüche, § 13 Abs. 4 VOB/B,Das Kapitel erläutert, ab wann Mängelansprüche verjähren und wann die Verjährung einsetzt.有恶臭 发表于 2025-3-28 18:56:07
,Ansprüche des Auftraggebers gegen andere Baubeteiligte,Das Kapitel befasst sich mit den Ansprüchen des Auftraggebers gegen mehrere Verursacher von Mängeln und deren Rechtsfolgen.notification 发表于 2025-3-28 23:45:13
,Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer vor Abnahme beim BGB-Vertrag,Das Kapitel befasst sich mit den Ansprüchen des Auftraggebers vor Abnahme zur Nacherfüllung, Rücktritt und Schadensersatz nach dem BGB.漂白 发表于 2025-3-29 06:17:21
2625-1434 B´s und das Bauvertragsrecht des BGB`s werden getrennt voneinander dargestellt und die Bezüge zu den einzelnen Regelungen untereinander hergestellt. .978-3-658-44067-1978-3-658-44068-8Series ISSN 2625-1434 Series E-ISSN 2625-1442Harpoon 发表于 2025-3-29 08:14:58
http://reply.papertrans.cn/20/1927/192622/192622_45.pngStatins 发表于 2025-3-29 12:02:32
Einleitung,Mängelansprüche kommen nach herrschender Auffassung erst nach erfolgter Abnahme bzw. Verzug des Auftraggebers mit der Abnahme zur Anwendung..Nach der Abnahme zielen die Haftungssysteme von VOB/B und BGB primär auf Nachbesserung, also mangelfreie Herstellung des Werkes, ab.消毒 发表于 2025-3-29 16:13:07
http://reply.papertrans.cn/20/1927/192622/192622_47.pngAUGER 发表于 2025-3-29 20:02:58
http://reply.papertrans.cn/20/1927/192622/192622_48.png浮雕 发表于 2025-3-30 01:48:27
Nikos Vasilogamvrakis,Michalis SfakakisMängelansprüche kommen nach herrschender Auffassung erst nach erfolgter Abnahme bzw. Verzug des Auftraggebers mit der Abnahme zur Anwendung..Nach der Abnahme zielen die Haftungssysteme von VOB/B und BGB primär auf Nachbesserung, also mangelfreie Herstellung des Werkes, ab.OFF 发表于 2025-3-30 06:21:33
Einleitung,g, also vor Abnahme, vor. Sie sind in erster Linie gerichtet auf eine mangelfreie Herstellung des geschuldeten Werkes und – soweit dieser Zweck nicht erreicht wird – auf eine (Teil-)beendigung des Vertrages. Dies ist ein grundsätzlicher Unterschied zum Werkvertragsrecht des BGB. Die dort geregelten