弄污 发表于 2025-3-30 09:46:51
Geschäftsübernahmevertragdung ist nach der allgemeinen Vorschrift für Grundstücksgeschäfte allerdings dann unumgänglich, wenn ein Grundstück mit übertragen wird (auch bei Gründung von Sachgesellschaften wie GmbH, AG usw. zu beachten). Im übrigen ist aber die Zuziehung eines Notars selbst dann entbehrlich, wenn das Geschäft das gesamte Vermögen des Verkäufers darstellt.BRIBE 发表于 2025-3-30 15:19:33
Gründung einer OHGpitalgesellschaften nicht das Privatvermögen der Gesellschafter, sondern nur das Gesellschaftsvermögen. Das Risiko der Teilnehmer ist hier begrenzt. Zur Gründung ist in diesen Fällen die Zuziehung eines Notars, der die Beteiligten zugleich beraten wird, zwingend vorgeschrieben.RACE 发表于 2025-3-30 20:37:51
Tod eines Gesellschafterschafter die Gesellschaft fortsetzen sollen und dann die Erben des Verstorbenen abfinden. Es kann aber auch nach dem Tod eines Gesellschafters vereinbart werden, daß die Erben beteiligt, also ebenfalls Gesellschafter werden (unser Beispiel).Fibrinogen 发表于 2025-3-30 22:42:34
http://reply.papertrans.cn/20/1909/190801/190801_54.png割公牛膨胀 发表于 2025-3-31 01:33:17
http://reply.papertrans.cn/20/1909/190801/190801_55.png