Stagger 发表于 2025-3-23 10:03:55
Threats to Ant Diversity in MesoamericaDie Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen 1 zur Ermittlung des Unternehmungsergebnisses und der Darstellung seiner Quellen. Gleichzeitig ist sie nach § 242 Abs. 3 HGB Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.手术刀 发表于 2025-3-23 14:35:36
http://reply.papertrans.cn/19/1843/184255/184255_12.pngIntractable 发表于 2025-3-23 20:56:50
Improving Understanding of Insect Diversity,Nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören die Gewinnanteile (Dividenden) aus gesellschaftsrechtlichen 1 Beteiligungen an GmbH’s zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Zu diesen Einkünften rechnen auch die Einnahmen aus verdeckten Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) und sonstige Zuwendungen der GmbH’s (z.B. Liquidationsraten).梯田 发表于 2025-3-24 02:00:33
Levels of Concern and Approach,Im Alltagsbetrieb einer GmbH wird häufig übersehen, dass Leistungen durch die Gesellschaft der Schenkungsteuer unterliegen können. Schließlich gilt als Schenkung unter Lebenden nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird.壮丽的去 发表于 2025-3-24 06:16:21
http://reply.papertrans.cn/19/1843/184255/184255_15.png摇摆 发表于 2025-3-24 09:55:23
http://reply.papertrans.cn/19/1843/184255/184255_16.pngExplicate 发表于 2025-3-24 13:02:51
http://reply.papertrans.cn/19/1843/184255/184255_17.pngIndividual 发表于 2025-3-24 16:45:32
Gewinn- und Werlustrechnung,Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen 1 zur Ermittlung des Unternehmungsergebnisses und der Darstellung seiner Quellen. Gleichzeitig ist sie nach § 242 Abs. 3 HGB Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.不法行为 发表于 2025-3-24 22:50:31
http://reply.papertrans.cn/19/1843/184255/184255_19.pngLipoma 发表于 2025-3-25 00:40:26
Besteuerung auf Gestllschafferebene,Nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören die Gewinnanteile (Dividenden) aus gesellschaftsrechtlichen 1 Beteiligungen an GmbH’s zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Zu diesen Einkünften rechnen auch die Einnahmen aus verdeckten Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) und sonstige Zuwendungen der GmbH’s (z.B. Liquidationsraten).