带来的感觉
发表于 2025-3-23 13:23:37
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genuine
发表于 2025-3-23 16:02:44
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choroid
发表于 2025-3-23 20:26:17
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Boycott
发表于 2025-3-23 22:22:43
Grundsätzliche Problematik Für Bund, Länder und Gemeinden ist das verfassungsrechtlich verankert.. Für die übrigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist die Privatrechtsfähigkeit durch einfaches Gesetz entweder ausdrücklich oder zumindest implizit vorgesehen.. Kommt es zu einer rechtsgrundlosen Vermögensverschieb
公理
发表于 2025-3-24 05:04:57
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PANEL
发表于 2025-3-24 06:55:29
Rechtsprechung und Lehreabei ist vom Ergebnis her gesehen eine signifikante zeitliche Entwicklung festzustellen, die allerdings auch an einzelnen Durchbrechungen leidet: Wurden die hier in Betracht kommenden Sachverhalte anfänglich überwiegend dem Privatrecht zugeordnet, so ist seit längerem fast durchwegs eine . erkennbar
colloquial
发表于 2025-3-24 11:52:10
Ergebnis und Konsequenzen der herrschenden Auffassungicherungsverhältnisses, andererseits die Rechtsunsicherheit bei der Lückenschließung im „öffentlichen Bereicherungsrecht“ gezeigt. Zumindest aus pragmatischen Gründen wäre daher unbedingt einer Lösung der Vorrang einzuräumen, die möglichst wenige der aufgezeigten Schwachstellen aufweist.
Agnosia
发表于 2025-3-24 18:48:59
Qualifikation des Bereicherungsverhältnissesch öffentlich-rechtlicher causa muß — wie sich schon oben im 1. Teil gezeigt hat — die Lösung der Frage sein, ob das konkrete Bereicherungsverhältnis dem öffentlichen oder dem privaten Recht zuzuordnen ist.. Wenngleich in Österreich kein materiell-rechtliches Gewaltenteilungsprinzip besteht., gemäß
white-matter
发表于 2025-3-24 19:01:30
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Instantaneous
发表于 2025-3-25 00:45:40
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