个阿姨勾引你
发表于 2025-3-28 16:25:19
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ANN
发表于 2025-3-28 20:36:35
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Ankylo-
发表于 2025-3-29 00:11:20
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新字
发表于 2025-3-29 06:34:50
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Arteriography
发表于 2025-3-29 10:14:52
§ 11. ErlaubnisseAls Erlaubnis bezeichnen wir die Rechtsposition, die ein bestimmtes Verhalten des Rechtsträgers – Tun oder Unterlassen – als von der Rechtsordnung zugelassen markiert („Recht, etwas zu tun“). Wer über eine Erlaubnis verfügt, . etwas. Im Verwaltungsrecht geht es dabei hauptsächlich um Genehmigungen für Private und um Befugnisse für Hoheitsträger.
Angioplasty
发表于 2025-3-29 12:42:08
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被诅咒的人
发表于 2025-3-29 17:05:01
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Colonnade
发表于 2025-3-29 21:59:09
§ 3. Rechtsprechung als Kontrolle der Verwaltung – insbesondere die Rechtswegeesetzesbindung (oben § 2 Rn. 1) eine abstrakt-generelle Steuerung der Verwaltungstätigkeit durch die Legislative vorsieht, bedeutet die Kontrollverbürgung einekonkret-individuelle Nachprüfung der Verwaltungstätigkeit durch die Judikative. Zuständig sind hier vor allem die Verwaltungsgerichte.
gospel
发表于 2025-3-30 01:07:29
§ 4. Systematischer Überblickben. Statt von „Akteuren“, was auf das tatsächliche Handeln verweist, sprechen wir im juristischen Zusammenhang allerdings von „Rechtsträgern“, weil für die Rechtsdogmatik entscheidend ist, dass wir es mit rechtlichen Zurechnungspunkten zu tun haben.
健忘症
发表于 2025-3-30 04:07:14
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