keloid 发表于 2025-3-26 21:07:44
http://reply.papertrans.cn/17/1611/161021/161021_31.pngEulogy 发表于 2025-3-27 02:14:44
,Annex E — Graphs on Delphi results,dlung. Darüber hinaus haftet er für Arbeitnehmer und sonstige Personen, derer er sich als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bedient. Grundsätzlich können auch im Arbeitsverhältnis Haftungsbeschränkungen vereinbart werden. Ein Haftungsausschluss für Vorsatz ist aber stets (§ 276 Abs. 3 BGB), fürNEXUS 发表于 2025-3-27 06:41:23
Arbeitsrecht Band 1978-3-662-66623-4Series ISSN 0937-7433 Series E-ISSN 2512-5214脆弱带来 发表于 2025-3-27 11:22:18
Wolfgang Hromadka,Frank MaschmannBehandelt alle examensrelevanten Fragen des Arbeitsrechts.Besonders geeignet für Studierende im Schwerpunktbereich Arbeitsrecht.Aufbau orientiert sich an der Chronologie des Arbeitsverhältnisses朝圣者 发表于 2025-3-27 16:18:15
http://reply.papertrans.cn/17/1611/161021/161021_35.png幼儿 发表于 2025-3-27 19:54:49
,§ 2 Grundlagen des Arbeitsrechts,hmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), das Recht der Organisationen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber und deren Rechtsbeziehungen zueinander und zu den Arbeitsvertragsparteien (Kollektivarbeitsrecht) sowie das Recht der Entscheidung von Arbeitsstreitigkeiten (Schlichtung und Arbeitsgeri疲劳 发表于 2025-3-27 22:25:50
,§ 3 Arbeitnehmer und Arbeitgeber,it (§ 611a Abs. 1 S. 1 BGB) verpflichtet ist. Der . umschreibt den Arbeitnehmer – inhaltlich übereinstimmend – als eine Person, die „während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält.“ Keine Arbeitnehmer sind sogFerritin 发表于 2025-3-28 04:56:18
http://reply.papertrans.cn/17/1611/161021/161021_38.pngDelude 发表于 2025-3-28 08:37:24
http://reply.papertrans.cn/17/1611/161021/161021_39.png树上结蜜糖 发表于 2025-3-28 14:22:59
,§ 6 Pflichten des Arbeitnehmers,eitnehmer. Durch den Arbeitsvertrag verspricht er dem Arbeitgeber die Leistung von Diensten nach dessen Weisungen. Er hat diese Dienste im Zweifel, d. h. wenn nichts anderes vereinbart ist, . zu leisten (§ 613 S. 1 BGB). Daraus ergeben sich zwei wichtige Konsequenzen. Zum einen ist der Arbeitnehmer