SYN 发表于 2025-3-26 21:50:53

http://reply.papertrans.cn/17/1610/160984/160984_31.png

coagulate 发表于 2025-3-27 02:58:39

Beendigung des ArbVerhältnissesf. III) oder durch eine einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung einer der beiden Vertragsparteien, die sog. Kündigung (IV). Im praktischen Leben spielt die Hauptrolle die Beendigung durch Kündigung. Da sie einseitig erfolgt, bedarf es hier ganz besonderer Maßnahmen zum Schutze des ArbN, weil dieser

向外才掩饰 发表于 2025-3-27 09:01:30

Das Lehrverhältnisnd der besonderen Ziele des Lehrverh wird es als ein gemischter Vertrag zu charakterisieren sein, und zwar gemischt aus Elementen der ArbLeistung und solchen der Berufsausbildung. Beide sind zu einer untrennbaren Einheit hier verbunden. Der Akzent liegt darauf, daß abhängige Arbeit, mit dem Ziel der

外向者 发表于 2025-3-27 11:32:34

Allgemeines arbeitnehmerähnliche ArbVerh regeln mit der Zielrichtung des Schutzes der abhängigen ArbN und arbeitnehmerähnlichen Personen. Hervorstechendes Merkmal des gesamten ArbR ist also dieser Leitgedanke, den ich in verschiedenen Arbeiten als sozialrechtliches Schutzprinzip bezeichnet habe (vgl. z. B. Der

GROUP 发表于 2025-3-27 16:07:47

http://reply.papertrans.cn/17/1610/160984/160984_35.png

显示 发表于 2025-3-27 19:25:55

http://reply.papertrans.cn/17/1610/160984/160984_36.png

灾祸 发表于 2025-3-28 00:26:28

http://reply.papertrans.cn/17/1610/160984/160984_37.png

结果 发表于 2025-3-28 03:40:55

http://reply.papertrans.cn/17/1610/160984/160984_38.png

crease 发表于 2025-3-28 07:53:13

Der Rechtsschutz im ArbRdas ArbR auch einen Schutz kollektiver Interessen ausgebildet und stellt dafür besondere Einrichtungen in Gestalt von Schlichtungsstellen zur Verfügung. Man hat daher im ArbR . und Interessenstreitigkeiten und demgemäß ein arbgerichtl. Verfahren und ein Schlichtungsverfahren zu unterscheiden. Alles Nähere §§ 55, 56.

谄媚于人 发表于 2025-3-28 13:29:40

Beendigung des ArbVerhältnisses hierdurch seine Existenzgrundlage verliert. Hier setzt daher das sozialrechtliche Schutzprinzip in Gestalt des neuzeitlichen Kündigungsschutzes mit zwingenden Rechtsnormen ein, die das freie Belieben in Ausübung der Kündigung erheblichen Beschränkungen unterwerfen.
页: 1 2 3 [4] 5 6 7
查看完整版本: Titlebook: Arbeitsrecht; Hermann Dersch Textbook 1957Latest edition Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1957 Arbeitsrecht