你不公正 发表于 2025-3-25 07:01:21

Abschluß des ArbVertrags. Wie Verträge überhaupt kommen auch ArbVerträge grundsätzlich durch Vertragsangebot und dessen Annahme zustande (§§ 145ff. BGB). Die Eingliederung in den Betrieb ist keine notwendige Voraussetzung; Näheres über diese Streitfrage s. hier §6 I 2.

indifferent 发表于 2025-3-25 10:04:12

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DEVIL 发表于 2025-3-25 15:01:02

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compose 发表于 2025-3-25 19:51:28

ArbeitszeitschutzMöglichkeiten lassen, in kultureller Beziehung seine Freizeit auszunutzen. Daraus ergeben sich als Ziele des ArbZeitschutzes eine Beschränkung der Höchstarbeitszeit sowie eine Verteilung der ArbZeiten und Ruhezeiten.

致敬 发表于 2025-3-25 23:17:03

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商店街 发表于 2025-3-26 02:19:14

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vector 发表于 2025-3-26 05:47:13

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不适当 发表于 2025-3-26 09:26:40

Der Rechtsschutz im ArbRebieten der Staat regelmäßig einen Rechtsschutz nur gewährt, soweit subjektive Rechte zu schützen sind, und hierzu Gerichte zur Verfügung stellt, hat das ArbR auch einen Schutz kollektiver Interessen ausgebildet und stellt dafür besondere Einrichtungen in Gestalt von Schlichtungsstellen zur Verfügun

表被动 发表于 2025-3-26 14:49:15

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商品 发表于 2025-3-26 19:47:36

Die Betriebsvereinbarungaatlichkeit aus dem GG und des Sozialstaates (Art. 20 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem sozialrechtlichen Schutzprinzip (oben § 1) findet in der Betriebsverfassung seinen organisatorischen Ausdruck durch die Institution des Betriebsrates und seines Zusammenwirkens mit dem ArbGeb unter den Leitgedanke
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查看完整版本: Titlebook: Arbeitsrecht; Hermann Dersch Textbook 1957Latest edition Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1957 Arbeitsrecht