conscience 发表于 2025-3-28 17:56:27
Der Dienstvertrag, Tätigkeit besteht. Denjenigen, der diese Tätigkeit schuldet, bezeichnet das Bürgerliche Gesetzbuch als Dienstverpflichteten, seinen Vertragspartner als Dienstberechtigten. Dieser schuldet dem Dienstverpflichteten eine Vergütung für die Dienstleistung (§ 611 Abs. 1 BGB), so daß es sich bei dem Diens者变 发表于 2025-3-28 20:27:31
http://reply.papertrans.cn/99/9825/982404/982404_42.pngEnliven 发表于 2025-3-29 00:28:27
http://reply.papertrans.cn/99/9825/982404/982404_43.png一个搅动不安 发表于 2025-3-29 05:19:15
,Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag,f die klassischen Austausch vertrage wie z.B. den Kaufvertrag zu: Jeder begehrt die Leistung des anderen, so daß beide Parteien den Austausch als für sich vorteilhaft ansehen. Zwar ist auch in diesem Rahmen auf die Interessen des jeweils anderen Rücksicht zu nehmen; dies geschieht aber regelmäßig nujabber 发表于 2025-3-29 07:50:04
Der Verwahrungsvertrag, punktuellen Leistungsgeschehen, sondern begründet ein Dauerschuld Verhältnis.. Die Aufbewahrung kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen.. Dabei bezeichnet das Gesetz denjenigen, der den Gegenstand zur Verwahrung übergibt, als Hinterleger und seinen Vertragspartner als Verwahrer. Geregelt ist d变形词 发表于 2025-3-29 13:58:42
,Der Bürgschaftsvertrag, Sicherungsnehmer — deren Befriedigung dadurch absichern will, daß er sich eine weitere Rechtsposition gegen den sog. Sicherungsgeber einräumen läßt, welche die Sicherstellung der Befriedigung der Forderung bezweckt. Dabei sind zwei Grundformen der Sicherungsrechte zu unterscheiden: die Realsicherheinduct 发表于 2025-3-29 19:38:02
Der Vergleich,m, wenn der dabei als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt nicht zutraf und diese Fehl Vorstellung für den Streit oder die Ungewißheit kausal war. Aus der Rechtsfolgenperspektive betrifft § 779 Abs. 1 BGB einen Sonderfall des Fehlens der Geschäftsgrundlage, . den § 313 Abs. 2 BGB in allgemeiner重画只能放弃 发表于 2025-3-29 20:50:42
Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis,(§779 BGB), . beinhalten diese Vorschriften zugleich aber auch eine Legaldefinition der betreffenden Vertragstypen, die damit gesetzlich anerkannt werden. Es handelt sich einmal um den Vertrag, durch den eine Leistung derart versprochen wird, daß das Versprechen eine selbständige Verpflichtung begrüoverbearing 发表于 2025-3-29 23:56:10
http://reply.papertrans.cn/99/9825/982404/982404_49.pngneutral-posture 发表于 2025-3-30 04:05:22
Der Vergleich,Form aufgreift. Auf der Tatbestandsseite definiert § 779 Abs. 1 BGB aber zugleich einen eigenen Vertragstyp: den Vergleich. Sein charakteristischer Inhalt besteht in der Ausräumung einer subjektiven Unsicherheit über bestehende Rechtsverhältnisse im Wege des gegenseitigen Nachgebens.