教义
发表于 2025-3-23 13:02:51
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confide
发表于 2025-3-23 17:39:05
,Kapitel 4 Öffentliche Auftraggeber und mögliche Bieter,Der öffentliche Auftraggeber beschreibt – neben der Bietereigenschaft – den subjektiven Anwendungsbereich des Vergaberechts. Auftragvergebende Stellen, die sich nicht unter diesen Begriff subsumieren lassen, werden von den vergaberechtlichen Normen nicht erfasst und brauchen deren Anforderungen nicht zu beachten.
PURG
发表于 2025-3-23 20:54:35
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tenuous
发表于 2025-3-23 22:42:42
Kapitel 6 Vergabeverfahren,nsRL kaum Vorschriften zum Verfahren. Vor allem sieht sie keinen fest vorgeschriebenen Katalog an Vergabeverfahren vor. Insoweit besteht also kein numerus clausus von vor- und nachrangigen Verfahrensarten mit Zugangsvoraussetzungen. Sowohl bei der Wahl als auch bei der Ausgestaltung räumt Art. 30 RL 2014/23/EU ein breites Ermessen ein.
FLAG
发表于 2025-3-24 05:49:21
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柳树;枯黄
发表于 2025-3-24 09:04:58
Kapitel 1 Allgemeiner Rahmen des Vergaberechts,e dem Staat, seinen Untergliederungen und staatsnahen Institutionen bei jeder Form der vertraglichen und entgeltlichen Beschaffung von Sach- oder Dienstleistungen eine bestimmte Vorgehensweise vorschreiben. Mit der jüngsten umfassenden Novellierung kam die Einbeziehung der Konzessionsvergabe.
ORBIT
发表于 2025-3-24 11:28:17
Kapitel 1 Allgemeiner Rahmen des Vergaberechts,U-Primärrecht. Dabei werden die Wörter Einkauf und Staat gemeinhin weit verstanden. Das Vergaberecht umfasst daher die Gesamtheit der Vorschriften, die dem Staat, seinen Untergliederungen und staatsnahen Institutionen bei jeder Form der vertraglichen und entgeltlichen Beschaffung von Sach- oder Dien
LOPE
发表于 2025-3-24 18:55:45
,Kapitel 5 Maßgebliche Kriterien,ffentlichen Auftraggebers und eines möglichen Bieters bestimmt wird, dürfen Leistungen nur nach bestimmten objektiven Kriterien vergeben werden. Diese müssen sicherstellen, dass kein Bieter benachteiligt wird, also die Vergabe diskriminierungsfrei und wettbewerbsgerecht erfolgt. Die bei der Vergabe
collateral
发表于 2025-3-24 22:01:58
Kapitel 6 Vergabeverfahren,nsRL kaum Vorschriften zum Verfahren. Vor allem sieht sie keinen fest vorgeschriebenen Katalog an Vergabeverfahren vor. Insoweit besteht also kein numerus clausus von vor- und nachrangigen Verfahrensarten mit Zugangsvoraussetzungen. Sowohl bei der Wahl als auch bei der Ausgestaltung räumt Art. 30 RL
kindred
发表于 2025-3-25 00:13:14
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