Fortuitous 发表于 2025-3-26 22:25:01
§ 1 Problemstellungngsverfahren wegen "banden- und gewerbsmäßigen Handels mit und Ausfuhr von Betäubungsmitteln" gegen den Betroffenen. Denn der in Deutschland rechtmäßige Handel mit den Mitteln könnte, sobald er die nationalen Grenzen überschreitet, als strafbare Ausfuhr gewertet werden.难理解 发表于 2025-3-27 01:17:15
http://reply.papertrans.cn/99/9813/981250/981250_32.png胰岛素 发表于 2025-3-27 06:50:14
§ 7 Klärung des Eingriffsbegriffsmindest dann gegeben, wenn die Maßnahmen oder die ihnen zugrunde liegenden Gesetze in die Grundrechte eingreifen. Die Frage, ob in Grundrechte eingegriffen wird, kann nur beantwortet werden, wenn zuvor geklärt worden ist, was ein "Grundrechtseingriff" ist.hazard 发表于 2025-3-27 09:49:13
§ 9 Vorbehalt des Gesetzes sie vorgehen darf. Nur dann können sie sich in ihrem Verhalten im Schutzbereich des jeweiligen Grundrechts auf die Eingriffsregelung einstellen oder sich gegen ungerechtfertigte Eingriffe wehren (Prinzip der Rechtssicherheit).ablate 发表于 2025-3-27 15:20:47
http://reply.papertrans.cn/99/9813/981250/981250_35.pngIschemic-Stroke 发表于 2025-3-27 19:38:56
http://reply.papertrans.cn/99/9813/981250/981250_36.png斗志 发表于 2025-3-27 23:39:51
1431-7923 ge.Includes supplementary material: Die Heimlichkeit ist kleinster gemeinsamer Nenner und zugleich dogmatischer Problempunkt der verdeckten strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen. Entspricht Heimlichkeit dem Zwang zu selbstbelastenden Aussagen? Warum können rein beobachtende Maßnahmen überhaupt dieBenzodiazepines 发表于 2025-3-28 03:09:19
http://reply.papertrans.cn/99/9813/981250/981250_38.png形上升才刺激 发表于 2025-3-28 06:20:48
http://reply.papertrans.cn/99/9813/981250/981250_39.pngHAIL 发表于 2025-3-28 14:29:46
§ 5 Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschlander geregelt. Sowohl technisch als auch höchstpersönlich durchzuführende heimliche Ermittlungsmaßnahmen fanden in einer rechtlichen Grauzone statt. Noch in den 50er Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts war die Heimlichkeit der strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen nur ein Randthema in der Rechtswisse