subacute
发表于 2025-3-25 04:58:33
Kapitel IV: Spaltung von Kapitalgesellschaften,aft übertragen werden, tritt die aufnehmende Kapitalgesellschaft lediglich hinsichtlich des auf sie übergegangenen Vermögensteils in die Rechtsstellung der übertragenden Kapitalgesellschaft ein. Dies wird als partielle Gesamtrechtsnachfolge oder auch Sonderrechtsnachfolge bezeichnet.
逢迎春日
发表于 2025-3-25 10:52:17
Kapitel V: Einbringung in Kapital- und Personengesellschaften,d Dritten bzw. im Vierten Teil des UmwStG. Unter diesen rein steuerrechtlichen Begriff der Einbringung fallen eine Reihe zivilrechtlicher Formen der Vermögensübertragung sowohl aus dem UmwG bzw. dessen ausländischen Pendants, dem AktG und GmbHG als auch aus dem HGB und BGB. Diese sind in § 1 Abs. 3 Nr. 1-5 UmwStG abschließend katalogisiert.
FLAIL
发表于 2025-3-25 14:45:32
Kapitel II: Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften,der übertragenden Rechtsträger wird aufgelöst. Durch den Anteilstausch setzt sie sich aber im größeren Rahmen des übernehmenden Rechtsträgers fort. Der oder die übertragenden Rechtsträger gehen gem. § 2 UmwG durch Auflösung ohne Abwicklung unter.
occurrence
发表于 2025-3-25 17:38:33
http://reply.papertrans.cn/95/9408/940771/940771_24.png
biosphere
发表于 2025-3-25 23:34:29
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发表于 2025-3-26 01:50:44
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发表于 2025-3-26 05:52:12
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发表于 2025-3-26 08:51:36
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发表于 2025-3-26 16:12:52
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发表于 2025-3-26 18:28:28
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