承认 发表于 2025-3-25 05:35:31
Korbinian Hartlments which have neither time nor resources for establishing elaborated approaches and procedures for data collection and analysis. To investigate the feasibility of the approach we used historical defect data from a popular open-source application. Our estimates for three consecutive versions achie边缘带来墨水 发表于 2025-3-25 11:04:55
http://reply.papertrans.cn/89/8816/881577/881577_22.png感激小女 发表于 2025-3-25 11:49:38
http://reply.papertrans.cn/89/8816/881577/881577_23.png惰性气体 发表于 2025-3-25 19:00:06
http://reply.papertrans.cn/89/8816/881577/881577_24.png怒目而视 发表于 2025-3-25 21:07:35
http://reply.papertrans.cn/89/8816/881577/881577_25.pngcutlery 发表于 2025-3-26 03:52:40
Untersuchungsgegenstand Suchmaschinen,fflichkeiten oder ihrer technischen Arbeitsweise beschäftigt. Dennoch erscheint ein gewisses Systemverständnis für den weiteren Verlauf der Arbeit entscheidend. Für die grundrechtliche Analyse muss dieses Wissen gewissermaßen als Subtext vorausgesetzt werden.monologue 发表于 2025-3-26 07:16:51
http://reply.papertrans.cn/89/8816/881577/881577_27.pngEXULT 发表于 2025-3-26 11:09:07
,Suchmaschinen im Gewährleistungsgefüge des Art. 5 Abs. 1 GG,r staatlicher Reaktionspflichten braucht aber einen konkreten Anknüpfungspunkt. Nachdem – vorangestellt – die Frage der potentiellen Wirkmacht von Suchmaschinen behandelt wurde, soll nun die konkrete Zuordnung des Akteurs Suchmaschine im Gewährleistungsgefüge des Art. 5 Abs. 1 GG erfolgen.饥荒 发表于 2025-3-26 13:54:44
Book 2017 von Suchmaschinen innerhalb der Kommunikationsgrundrechte nach, um aufbauend darauf die Frage nach dem „Ob“ einer Reaktionspflicht des Gesetzgebers auf vorhandenes Wirkpotential zu behandeln. Den Abschluss bildet die Auseinandersetzung mit Regulierungsoptionen de lege ferenda. Innerhalb der verfassGLUE 发表于 2025-3-26 18:17:22
Book 2017uf vorhandenes Wirkpotential zu behandeln. Den Abschluss bildet die Auseinandersetzung mit Regulierungsoptionen de lege ferenda. Innerhalb der verfassungsrechtlichen Ordnung werden Suchmaschinen nicht als rein technische „Dokumentensammler“, sondern als mit eigener Wirkmacht versehene zentrale Instanzen betrachtet.