faction
发表于 2025-3-25 06:18:46
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龙卷风
发表于 2025-3-25 08:44:31
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backdrop
发表于 2025-3-25 13:29:10
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GIDDY
发表于 2025-3-25 19:51:59
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Monotonous
发表于 2025-3-25 21:33:13
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使成整体
发表于 2025-3-26 03:55:49
§ 7 Besondere Rechtsfolgevoraussetzungen und -hindernissekönnen..Die besonderen Rechtsfolgevoraussetzungen und -hindernisse erwecken den Anschein einer .. Denn ihre Besonderheiten werden mit ihrer besonderen Stellung begründet, welche wiederum den Zweck hat, genau jene Besonderheiten hervorzurufen.
declamation
发表于 2025-3-26 05:42:38
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LINE
发表于 2025-3-26 10:00:42
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CHANT
发表于 2025-3-26 14:45:49
§ 10 Beteiligungederum in die Unterbegriffe der . und der .. Die Lehre von Täterschaft und Teilnahme müsste daher . heißen und sie wird hier auch so bezeichnet. Jedoch nennt die überwiegende Meinung bis heute sie etwas ungenau „Teilnahmelehre“. Im Folgenden soll jedoch von „Beteiligungslehre“ gesprochen werden..Zun
废墟
发表于 2025-3-26 18:00:50
§ 11 Unterlassenfriedensbruch, § 123 I 2. Alt....Von . Unterlassungsstraftaten (delicta omissiva) spricht man, wenn das strafbare . wird. Dies ist bei den soeben genannten Strafvorschriften (§§ 323 c, 138, 123 I 2. Alt. und §§ 174 ff. ) gegeben. Täter einer ec