枯燥 发表于 2025-3-26 22:36:29
http://reply.papertrans.cn/88/8785/878486/878486_31.pngConstrain 发表于 2025-3-27 02:37:04
Die Wirksamkeit des Behandlungsvetos des Patienten,igung unter den Vorbehalt der Konformität der Tat mit den „guten Sitten“ stellt. Über das eigene Leben kann der Patient insofern nicht disponieren, als er seine eigene Tötung verlangt, vgl. § 216 StGB.有特色 发表于 2025-3-27 06:17:19
,Verfassungsrechtliche und ethische Hintergründe,en Recht auf körperliche Unversehrtheit und dessen Lebensrecht, „salus aegroti“. Konfrontiert sind diese Rechte des Patienten wiederum mit der Gewissens- und Berufsfreiheit des Arztes. Es handelt sich, wie bei den meisten echten Grundrechtskollisionen, um eine so genannte „Drittwirkungskonstellationtenuous 发表于 2025-3-27 11:25:48
http://reply.papertrans.cn/88/8785/878486/878486_34.pngenhance 发表于 2025-3-27 16:08:09
Die Wirksamkeit des Behandlungsvetos des Patienten,echtlich durch das Selbstbestimmungsrecht gestützt. Damit das Veto aber tatsächlich „Ausdruck der Selbstherrlichkeit des Einzelnen“1 ist, muss es die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Zunächst muss der Verweigernde Inhaber des verletzten Rechtsguts sein und die Verfügungsmacht darüber haben. Für d软膏 发表于 2025-3-27 21:50:03
http://reply.papertrans.cn/88/8785/878486/878486_36.pngquiet-sleep 发表于 2025-3-28 02:00:58
Strafbarkeitsrisiken bei Vornahme der medizinisch indizierten Behandlung,chädigt. Bevor im Rahmen der Prüfung des Körperverletzungstatbestandes auf die seit über hundert Jahren umstrittene Frage einzugehen ist, ob die ärztliche Heilbehandlung eine tatbestandsmäßige Körperverletzung darstellt, möchte ich einen Blick auf die gängigen Definitionen der körperlichen Misshandl