HILAR 发表于 2025-4-1 05:23:30

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有组织 发表于 2025-4-1 07:02:14

§ 5 Träger und juristische Gestalt des Staatseigentumslb der Gesellschaft. Der Eigentümer kann mit seiner Sache nach Belieben verfahren und andere von der Nutzung ausschließen.. Dies gilt grundsätzlich für alle eigentumsfähigen Sachen und damit auch für Gegenstände, die im Rahmen der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden. Kollidieren Gemeinwohlbela

HOWL 发表于 2025-4-1 13:01:44

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查看完整版本: Titlebook: Staatseigentum; Legitimation und Gre Otto Depenheuer,Bruno Kahl Book 2017 Springer-Verlag GmbH Germany 2017 Staatseigentum.Eigentum der öff