Self-Help-Group 发表于 2025-3-30 08:47:23
Nießbrauchutzungen vom Nießbrauchsrecht mit dinglicher Wirkung auszunehmen, § 1030 II. Der Nießbraucher ist berechtigt, sämtliche Früchte zu ziehen; an den unmittelbaren Rechtsfrüchten (natürlichen Früchten) erwirbt der Nießbraucher mit der Trennung Eigentum, § 954, selbst wenn er nicht im Besitz der Hauptsache ist..certain 发表于 2025-3-30 14:16:31
Schutz des unmittelbaren Besitzesorstellt, der keinerlei Recht zum Besitz hat, z.B. also einen Besitzer, der die Sache durch Raub, Diebstahl oder Unterschlagung erlangt hat. Ein solcher Besitzer ist nach den §§ 858 ff. in seinem Besitz grundsätzlich gegen jede Störung geschützt, mag sie auch vom Eigentümer ausgehen.勾引 发表于 2025-3-30 19:00:39
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