提名 发表于 2025-3-25 04:44:20

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lobster 发表于 2025-3-25 10:29:54

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VOC 发表于 2025-3-25 13:47:38

Quasikontraktevon Geschäftsführung ohne Auftrag. Rechtlich ist niemand verpflichtet, für einen anderen tätig zu werden. Wer sich indes zur Übernahme einer altruistischen Tätigkeit entschlossen hat, muß die Interessen des anderen (des Geschäftsherrn) wahrnehmen. Es entstehen jetzt Rechtsfolgen und Ansprüche, die d

Detoxification 发表于 2025-3-25 18:58:55

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ELUC 发表于 2025-3-25 22:43:29

Realkontrakteksal der empfangenen Sache. Auch wenn die von dem Darlehensgeber hingegebenen Geldstücke oder Naturalien ohne Verschulden des Darlehensschuldners untergegangen sind, bleibt die Schuld bestehen, weil sie nicht die Rückgabe dieser Einzelsache, sondern eine gattungsmäßig bestimmte Leistung (.) zum Gegenstand hat.

AXIOM 发表于 2025-3-26 03:54:47

Eigentumn des römischen Eigentumsbegriffs waren indes nicht zu allen Zeiten gleich. Namentlich in der klassischen Zeit gibt es Ansätze, die durchaus als Anfänge einer Sozialbindung aufgefaßt werden können. So gab es beschränkende Vorschriften im Baurecht, und auch mit einem Sklaven konnte der . nicht nach Belieben verfahren.

FACT 发表于 2025-3-26 05:58:32

Begriff und Inhalt der Obligationdes nannten die Römer .. Auch das Schuldverhältnis als ganzes konnte wohl so bezeichnet werden.. Ursprünglich lag der Bezeichnung . die Vorstellung zugrunde, daß der Schuldner dem Gläubiger gegenüber gebunden sei:

annexation 发表于 2025-3-26 09:57:58

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Macronutrients 发表于 2025-3-26 13:53:30

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拉开这车床 发表于 2025-3-26 17:28:44

0937-7433 entexte sind mit Übersetzungen abgedruckt. In den Fußnoten findet der Leser Hinweise auf weiterführende Studien. Die 4. Auflage enthält Ergänzungen, insbesondere zum Sachen- und Obligationenrecht sowie Hinweise auf neueres Schrifttum.
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查看完整版本: Titlebook: Römisches Recht; Heinrich Honsell Textbook 1997Latest edition Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1997 Erbrecht.Familienrecht.Recht.Rechtsge