机构
发表于 2025-3-23 11:18:18
Auswertung der Versuchsreihen,Nachdem in den vorliegenden Ausführungen auf Definitionen und einige allgemeine Gesichtspunkte eingegangen wurde, soll nun über die zahlenmäßige Auswertung der Richtwertuntersuchungen gesprochen werden.
BYRE
发表于 2025-3-23 14:37:46
http://reply.papertrans.cn/84/8303/830272/830272_12.png
勉强
发表于 2025-3-23 21:26:16
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Culmination
发表于 2025-3-24 00:29:07
,Versuchsdurchführung,trahl zugeführt. Mischungsverhältnis der Emulsion 1:60, Fabrikat „Oemeta“. Schneidöl: Fabrikat „Shell, Macron 21“. Werkstoff CK 45 Anlieferungszustand. Schleifscheiben: Normalkorund, Körnung 60, Härten K L M und N.
NEG
发表于 2025-3-24 03:28:02
ist in dicscm Fall eine außerplanmäßige Abschreibung verboten, wodurch das Bilden “stiller Reserven “ möglichst verhindert werden soll. Für . gilt nach . 253 IV HGB gcncrell die Pflicht zur Durchführung einer (außerplanmäßigcn) Abschrcibung,89 wenn eine Wertminderung gegcnübcr dem bilanziellen Wert
Benign
发表于 2025-3-24 09:25:57
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不自然
发表于 2025-3-24 12:30:40
Herwart Opitz,Ernst Saljé,Karl Eugen Schwartzkapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften. Nichtkapitalgesellschaften können in einer solchen Situation der vorübergehenden Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung vornehmen oder darauf verzichten. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Unternehmens (Wahlrecht). Für Kapitalgesellsc
Defraud
发表于 2025-3-24 15:42:56
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chondromalacia
发表于 2025-3-24 22:31:53
Herwart Opitz,Ernst Saljé,Karl Eugen Schwartzchtkapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften. Nichtkapitalgesellschaften können in einer solchen Situation der vorübergehenden Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung vornehmen oder darauf verzichten. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Unternehmens (Wahlrecht). Für Kapitalgesel
patella
发表于 2025-3-25 00:14:07
H. Opitz,E. Saljé,K. E. Schwartzchtkapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften. Nichtkapitalgesellschaften können in einer solchen Situation der vorübergehenden Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung vornehmen oder darauf verzichten. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Unternehmens (Wahlrecht). Für Kapitalgesel