假装是你 发表于 2025-4-1 02:42:53

,§ 17 Staatlich-kirchliche Einrichtungen,reifend zu diskutieren, im Rahmen der weltanschaulich ungebundenen Philosophie nicht besser aufgehoben wäre als in der konfessionell geprägten Theologie, mag hier dahinstehen. Jedenfalls steht die konfessionelle Universitätstheologie in einem noch zu erörternden Konflikt mit einer Reihe von Prinzipien des GG.

枕垫 发表于 2025-4-1 09:18:31

,§ 9 Trennung von Staat und Religion, Neutralität, Toleranz,ff. WRV/140 GG, insbesondere dem Selbstverwaltungsrecht der Religionsgemeinschaften (Art. 137 III WRV) garantiert ist (s. § 11 II). Die . von Staat und Religion ist, im Wortlaut etwas unklar, in Art. 137 I WRV/140 GG festgelegt, der durch den die . betreffenden Art. 138 WRV ergänzt wird.

健壮 发表于 2025-4-1 11:17:49

,§ 12 Kirchenmitgliedschaft und Kirchensteuer,S. des Art. 137 V WRV/140 GG abhängig. Demgegenüber kennen Religionen wie die (sehr vielfältige) islamische, aber auch andere, gar keine förmliche Religionszugehörigkeit. Bei der förmlichen Mitgliedschaft ist zu unterscheiden zwischen Gemeinschaften, die ., und solchen, die . organisiert sind.

斜谷 发表于 2025-4-1 14:25:34

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intention 发表于 2025-4-1 18:32:48

,§ 19 Strafrecht und Religion,lerdings stark zurückgegangen. Die Strafrechtsreform der 70er Jahre verfolgte im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches nicht zuletzt das Ziel, religiöse und metaphysische Vorstellungen zurückzudrängen.

precede 发表于 2025-4-2 01:05:39

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纬线 发表于 2025-4-2 05:02:04

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怎样才咆哮 发表于 2025-4-2 07:45:04

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笨拙处理 发表于 2025-4-2 14:42:49

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查看完整版本: Titlebook: Religions- und Weltanschauungsrecht; Eine Einführung Gerhard Czermak,Eric Hilgendorf Textbook 2018Latest edition Springer-Verlag GmbH Deuts