不能强迫我 发表于 2025-3-26 21:49:26

http://reply.papertrans.cn/83/8240/823947/823947_31.png

正式通知 发表于 2025-3-27 04:13:41

Begriff des StrafrechtsDas Strafrecht befaßt sich mit den strafbaren Handlungen und deren Bestrafung. Es ist die Gesamtheit der Vorschriften, die der Staat gegen diejenigen anwendet, die die Rechtsordnung verletzen.

滔滔不绝的人 发表于 2025-3-27 08:55:19

Die strafbare HandlungHauptstrafen sind solche Strafen, die selbständig ausgesprochen werden, Nebenstrafen solche, die nur neben einerHauptstrafe verhängt werden können.

crucial 发表于 2025-3-27 12:32:06

Allgemeiner und besonderer TatbestandUnter „Tatbestand“ versteht man die Gesamtheit derjenigen Merkmale, die zu einer strafbaren Handlung gehören (Tatbestandsmerkmale).

Ingredient 发表于 2025-3-27 17:02:42

Objektiver und subjektiver TatbestandDer Begriff objektiver oder subjektiver Tatbestand bereitet uns immer wieder Kopfzerbrechen, wenn er bei der Lösung einer Strafrechtsaufgabe in Frage steht.

Bravura 发表于 2025-3-27 19:12:29

http://reply.papertrans.cn/83/8240/823947/823947_36.png

Cervical-Spine 发表于 2025-3-28 00:23:15

http://reply.papertrans.cn/83/8240/823947/823947_37.png

Awning 发表于 2025-3-28 03:43:43

Die SchuldSchuld ist die Verantwortlichkeit für ein rechtswidriges Verhalten. Schuldhaft handelt, wer bewußt und gewollt (vorsätzlich) oder unter Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt (fahrlässig) alle Tatbestandsmerkmale einer strafbaren Handlung verwirklicht.

Cirrhosis 发表于 2025-3-28 09:34:06

http://reply.papertrans.cn/83/8240/823947/823947_39.png

Enervate 发表于 2025-3-28 11:43:06

Der Rücktritt vom VersuchBeim Rücktritt vom Versuch ist die Frage zu untersuchen, ob jemand, der bereits eine Ausführungshandlung beging, dann aber von seinem Vorhaben abließ, straffrei wird; wenn ja, was er dazu tun muß. Einen Rücktritt gibt es nur vom Versuch, nicht aber von der vollendeten Tat (. vgl. §§ 158, 310 StGB).
页: 1 2 3 [4] 5 6
查看完整版本: Titlebook: Rechtskunde — leicht verständlich; Hauptmstr. i. BGS Verheyen Book 1973Latest edition Springer Fachmedien Wiesbaden 1973 Beamte.Kausalität