mitten 发表于 2025-3-26 23:09:10

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物质 发表于 2025-3-27 02:15:40

Von der Antidiskriminierung zur Autonomiehtens. über die bisherige Rechtsprechung zu Art. 3 Abs. 3 GG hinausgeht: den Schutz gegen mittelbare Diskriminierung (dagegen Sachs 1992, 1052, RZ 88; vorsichtig Heun 1996, 281, R2 96; dafür Fuchsloch 1995, 157).. Nach der Neuesten Formel ist aber eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten auch dann

CULP 发表于 2025-3-27 08:32:31

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龙虾 发表于 2025-3-27 10:11:16

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Outspoken 发表于 2025-3-27 17:10:43

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训诫 发表于 2025-3-27 18:14:42

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Mosaic 发表于 2025-3-27 23:45:48

Das Gehabe der instrumenteilen Vernunftnde 1976, 230; Nagel 1989, 87–88). Ich werde versuchen, seinen Einwand insoweit zu entkräften, als sich der gleichheitsrechtliche Rationalitätsstandard als spezifisch gerichtliche Aktualisierung des Antidiskriminierungsgrundsatzes begreifen lässt.

Aspirin 发表于 2025-3-28 03:29:47

BookLatest edition die Gleichheit die einzig plausible Grundlage für die Interpretation des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes. Diese These wird in kritischer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, des deutschen Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gericht

Blood-Vessels 发表于 2025-3-28 09:57:21

Epiloguffassung, wonach das Gleichheitsrecht verlange, dass „wesentlich Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln“ sei. Diese Auffassung entspringt einer fehlerhaften Umdeutung das Gleichheitsrechts in ein Gebot der Sachgerechtigkeit. In diesem Buch ist gezeigt worden, weshalb sie abzulehnen ist (siehe Abschnitte 7, 26–27 und 101).

Obstacle 发表于 2025-3-28 11:51:33

Die Mitarbeit des Opferszu widerlegen, wenn der moralische Status von Personen aufgrund von deren besonderen Merkmalen und Umständen (oder Verantwortlichkeit) eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen vermag oder wenn diese im wohlbegründeten Interesse aller ist (Koller 1995, 58). Im Prinzip aber gilt (Perry 1979, 1030):
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查看完整版本: Titlebook: Rationalität und Diskriminierung; Zur Bindung der Gese Alexander Somek BookLatest edition Springer-Verlag/Wien 2001 Antidiskriminierung.Gle