mitten 发表于 2025-3-26 23:09:10
http://reply.papertrans.cn/83/8216/821526/821526_31.png物质 发表于 2025-3-27 02:15:40
Von der Antidiskriminierung zur Autonomiehtens. über die bisherige Rechtsprechung zu Art. 3 Abs. 3 GG hinausgeht: den Schutz gegen mittelbare Diskriminierung (dagegen Sachs 1992, 1052, RZ 88; vorsichtig Heun 1996, 281, R2 96; dafür Fuchsloch 1995, 157).. Nach der Neuesten Formel ist aber eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten auch dannCULP 发表于 2025-3-27 08:32:31
http://reply.papertrans.cn/83/8216/821526/821526_33.png龙虾 发表于 2025-3-27 10:11:16
http://reply.papertrans.cn/83/8216/821526/821526_34.pngOutspoken 发表于 2025-3-27 17:10:43
http://reply.papertrans.cn/83/8216/821526/821526_35.png训诫 发表于 2025-3-27 18:14:42
http://reply.papertrans.cn/83/8216/821526/821526_36.pngMosaic 发表于 2025-3-27 23:45:48
Das Gehabe der instrumenteilen Vernunftnde 1976, 230; Nagel 1989, 87–88). Ich werde versuchen, seinen Einwand insoweit zu entkräften, als sich der gleichheitsrechtliche Rationalitätsstandard als spezifisch gerichtliche Aktualisierung des Antidiskriminierungsgrundsatzes begreifen lässt.Aspirin 发表于 2025-3-28 03:29:47
BookLatest edition die Gleichheit die einzig plausible Grundlage für die Interpretation des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes. Diese These wird in kritischer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, des deutschen Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen GerichtBlood-Vessels 发表于 2025-3-28 09:57:21
Epiloguffassung, wonach das Gleichheitsrecht verlange, dass „wesentlich Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln“ sei. Diese Auffassung entspringt einer fehlerhaften Umdeutung das Gleichheitsrechts in ein Gebot der Sachgerechtigkeit. In diesem Buch ist gezeigt worden, weshalb sie abzulehnen ist (siehe Abschnitte 7, 26–27 und 101).Obstacle 发表于 2025-3-28 11:51:33
Die Mitarbeit des Opferszu widerlegen, wenn der moralische Status von Personen aufgrund von deren besonderen Merkmalen und Umständen (oder Verantwortlichkeit) eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen vermag oder wenn diese im wohlbegründeten Interesse aller ist (Koller 1995, 58). Im Prinzip aber gilt (Perry 1979, 1030):