PUT 发表于 2025-3-25 04:35:42

,B. Sorgfaltspflichten des Vorstands bei der Veranlagung von Gesellschaftsvermögen,zulässig ist. Zwar kommt dem Vorstand die Aufgabe zu, die Geschäfte der Aktiengesellschaft „unter eigener Verantwortung“ (siehe § 70 Abs. 1 AktG) zu führen, doch wäre es verfehlt daraus abzuleiten, dass er bzgl. der Frage, worin vorhandenes Gesellschaftskapital investiert wird, keinerlei Einschränku

排斥 发表于 2025-3-25 09:57:57

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Explosive 发表于 2025-3-25 13:38:32

D. Schaden,t. Ob diese Voraussetzung vorliegt, bestimmt sich nach den allgemeinen Grundsätzen des § 1293 ABGB, wobei neben jeder Art von Vermögensminderung auch ein entgangener Gewinn als ausreichend angesehen wird. Unter einer Minderung des Vermögens versteht man eine Verringerung der Aktiva bzw. einen Anstie

packet 发表于 2025-3-25 18:06:28

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华而不实 发表于 2025-3-25 22:41:17

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FLAG 发表于 2025-3-26 03:05:37

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放牧 发表于 2025-3-26 07:14:45

H. Beweislastverteilung,en der Sachverhalt nicht eindeutig festgestellt werden, so läuft die beweispflichtige Partei Gefahr, den Prozess zu verlieren, sofern es ihr nicht gelingt, ihre Behauptungen entsprechend zu untermauern. Im Folgenden wird nun ausgeführt, welche Umstände die Gesellschaft nachweisen muss, um im Falle v

DUCE 发表于 2025-3-26 10:16:44

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Pantry 发表于 2025-3-26 15:31:44

,J. Verjährung,gensnachteile aus Veranlagungsgeschäften – innerhalb von fünf Jahren verjähren. Ob es sich hierbei um eine subjektive oder eine objektive Verjährungsfrist handelt, lässt der Gesetzgeber jedoch offen. Im ersten Fall würde die Frist mit jenem Zeitpunkt zu laufen beginnen, in dem die Gesellschaft von S

香料 发表于 2025-3-26 18:40:21

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