使坚硬 发表于 2025-3-23 10:01:57
https://doi.org/10.1007/978-3-540-92253-7IPR; Internationales Privatrecht; Organspende; Organtransplantation; Privatrecht; Rom II; Verträge; vertragEmmenagogue 发表于 2025-3-23 15:57:43
,Erster Abschnitt: Europarechtliche und internationale Einflüsse,ation, insbesondere in Bezug auf die Zulässigkeit der Organentnahme oder Organtransplantation, nicht. Lediglich der Europarat und im Hinblick auf die Schaffung einheitlichen Kollisionsrechts in geringem Umfang auch die Europäische Union sind in diesem Bereich tätig geworden.confederacy 发表于 2025-3-23 19:25:53
Dritter Abschnitt: Stadium der Organvermittlung,eßende, sich von der abgeschlossenen Organentnahme bis zum Beginn der Organeinpflanzung erstreckende Phase der Organvermittlung beleuchtet werden, wobei jedoch aus systematischen Gründen die zeitliche Grenzlinie nicht immer streng zu ziehen sein wird.事情 发表于 2025-3-23 23:32:23
Vierter Abschnitt: Stadium der Organimplantation,rgans vorbereitet. Dabei kommt spätestens mit der einverständlichen Aufnahme der operationsvorbereitenden Maßnahmen beim Organempfänger ein Vertrag über die Einpflanzungsoperation (Organimplantation) zustande. Dieser Vertrag unterliegt dem Vertragsstatut und ist nach den oben geschilderten Grundsätzen gemäß Art. 27 ff. EGBGB anzuknüpfen.PON 发表于 2025-3-24 04:47:09
http://reply.papertrans.cn/71/7046/704554/704554_15.pngNORM 发表于 2025-3-24 07:18:54
1431-1151 ebendspender anzuwenden ist. Der zweite Teil befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen im Stadium der Organvermittlung. Dabei wird zwischen vermittlungspflichtigen und nicht vermittlungspflichtigen Organen u978-3-540-92252-0978-3-540-92253-7Series ISSN 1431-1151atrophy 发表于 2025-3-24 13:12:36
Organtransplantation und Internationales Privatrecht陪审团 发表于 2025-3-24 15:50:13
http://reply.papertrans.cn/71/7046/704554/704554_18.png健谈 发表于 2025-3-24 21:27:16
http://reply.papertrans.cn/71/7046/704554/704554_19.png完成 发表于 2025-3-24 23:37:39
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