Oligarchy 发表于 2025-3-25 04:48:34

Sponsoring,Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen (§ 13 Abs. 1 RStV) und des privaten Rundfunks (§ 43 Satz 1 RStV) findet es lediglich Erwähnung als „sonstige Einnahmen“. Das wird der Bedeutung des Sponsorings für die Praxis längst nicht mehr gerecht.. Seit dem

Antagonism 发表于 2025-3-25 09:40:10

Datenschutz,für Rundfunkveranstalter nur ein kleinerer Teil bußgeldbewehrt. Die Bußgeldtatbestände sind alle in § 49 Abs. 1 Satz 1 RStV enthalten und können infolgedessen sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig verwirklicht werden; personell ist allerdings der Adressatenkreis der Bußgeldnorm eingeschränkt auf di

真实的你 发表于 2025-3-25 14:54:21

Weitere rundfunkrechtliche Ordnungswidrigkeiten,eimisst“, mit der Konsequenz in eine Liste aufzunehmen, dass diese nicht ausschließlich im verschlüsselten Bezahlfernsehen übertragen werden dürfen, sondern im ohne besonderes Entgelt empfangbaren Fernsehen, dem heute sog. Free-TV, zumindest eine zeitversetzte Berichterstattung erfolgt. § 4 Abs. 2 R

嫌恶 发表于 2025-3-25 17:02:06

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Harpoon 发表于 2025-3-25 22:57:58

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Vertebra 发表于 2025-3-26 00:09:21

,Zuständigkeiten, Verfahren,zialregelungen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Fehlt eine spezialgesetzliche Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit, so ist gem. § 36 Abs. 1 Nr. 2 OWiG die fachlich zuständige oberste Landesbehörde zuständige Bußgeldbehörde, falls das Gesetz von Landesbehörden ausgeführt wird, das fachlich zuständige Bun

北极熊 发表于 2025-3-26 04:28:12

Roland BornemannNach wie vor hilfreich zur Bearbeitung von Altfällen nach dem Rundfunkstaatsvertrag.Zusammenfassung der praxisrelevanten Ordnungswidrigkeiten aus verschiedenen Gesetzen für Rundfunkveranstalter und Te

seruting 发表于 2025-3-26 10:23:46

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savage 发表于 2025-3-26 13:54:16

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使人入神 发表于 2025-3-26 16:49:07

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查看完整版本: Titlebook: Ordnungswidrigkeiten in Rundfunk und Telemedien; Roland Bornemann Book 20186th edition Springer-Verlag GmbH Germany 2018 Rundfunkrechtlich