使无效 发表于 2025-4-1 05:30:51
W. H. Schmidt Eigentums an der Wohnung. Dies ergibt sich ganz unproblematisch aus § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB, freilich stets im Konflikt mit anderen städtebaurechtlichen Belangen sowie unterschiedlichen bodenpolitischen und bodenrechtlichen Zielvorstellungen wie etwa das Erbbaurecht. Die Verbindung von Erbbaurecht uCrater 发表于 2025-4-1 06:56:23
http://reply.papertrans.cn/71/7022/702111/702111_62.png亲密 发表于 2025-4-1 10:19:18
http://reply.papertrans.cn/71/7022/702111/702111_63.png