粉笔 发表于 2025-3-23 12:30:34

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CHARM 发表于 2025-3-23 15:06:58

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迅速飞过 发表于 2025-3-23 18:10:17

§ 5 Nebengebieteusammenfassend als „Nebengebiete“ – früher Bestandteile von „Wahlfachgruppen“, heute überwiegend in den „Schwerpunktbereichen“ verortet – bezeichnet werden: Strafvollstreckungsrecht, Strafvollzugsrecht, das Recht der Ordnungswidrigkeiten und die Kriminologie. Die Medienbezüge dieser Rechtsgebiete werden im Folgenden dargestellt.

图画文字 发表于 2025-3-24 01:14:58

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相互影响 发表于 2025-3-24 04:20:32

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Incorporate 发表于 2025-3-24 09:27:13

§ 3 Strafrecht Besonderer Teilftatbeständen des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches und den Medien besteht, grob in zwei Kategorien einteilen: Medienunspezifische Delikte und medienspezifische Delikte. Wird ein Reporter während eines Aufenthalts im Irak entführt oder ermordet, wird einem Studenten sein PC gestohlen, wird das

Abutment 发表于 2025-3-24 14:29:12

§ 4 StrafprozessrechtNutzern gemachten Informationsangebots. Da an diesen Ereignissen stets Menschen in unterschiedlichen Rollen beteiligt sind, werden diese zwangsläufig zu Objekten der Berichterstattung. Tatverdächtige, Beschuldigte, Verurteilte finden sich in den Medien ebenso beschrieben und abgebildet wie Tatopfer,

motor-unit 发表于 2025-3-24 17:23:58

§ 5 Nebengebiete zur Medienwelt findet man deshalb auch in den Rechtsgebieten bzw. Fachgebieten mit Strafrechtsbezug, die in der universitären Strafrechtsausbildung zusammenfassend als „Nebengebiete“ – früher Bestandteile von „Wahlfachgruppen“, heute überwiegend in den „Schwerpunktbereichen“ verortet – bezeichnet w

领带 发表于 2025-3-24 19:50:57

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COMMA 发表于 2025-3-25 01:54:47

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查看完整版本: Titlebook: Medienstrafrecht; Wolfgang Mitsch Textbook 2012 Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2012 Computerkriminalität.Datenschutz.Internetstraftaten