Fester 发表于 2025-3-25 04:25:30
https://doi.org/10.1007/978-3-642-94387-4Allgemeiner Teil; Kriminalpolitik; Notwehr; StGB; Strafgesetz; Strafgesetzbuch; Strafrecht; Straftat; Strafz性冷淡 发表于 2025-3-25 08:06:50
http://reply.papertrans.cn/59/5845/584415/584415_22.png白杨 发表于 2025-3-25 14:45:35
http://reply.papertrans.cn/59/5845/584415/584415_23.png壮观的游行 发表于 2025-3-25 16:06:10
Abgrenzungen. Grundzüge der KriminalpolitikerÜbung eines Deliktes den Anlaß dazu gegeben hat. In dieser Feststellung liegt noch keine abschließende Begründung des Strafbegriffs. Nur als Tatsachenfeststellung sollen auch die zunächstfolgenden einzelnen Erklärungen betrachtet werden:apropos 发表于 2025-3-25 20:04:31
Textbook 1926 sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.grandiose 发表于 2025-3-26 03:11:06
http://reply.papertrans.cn/59/5845/584415/584415_26.png反对 发表于 2025-3-26 05:44:41
erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideMercantile 发表于 2025-3-26 10:52:19
http://reply.papertrans.cn/59/5845/584415/584415_28.pngCRANK 发表于 2025-3-26 16:41:55
Das Strafensystemm Wirtshausverbot u. a. — steht die Entscheidung darüber, ob sie den Strafen oder den Maßnahmen beizuzählen sind, nicht fest. Im Zweifel wird man sie, bevor die Abklärung weiter fortgeschritten ist, bei den Strafen zur Darstellung bringen müssen.Nomogram 发表于 2025-3-26 20:48:17
Wegfall von Strafen und Maßnahmen (Strafaufhebungsgründe)drigkeit, der Schuld usw. einen Strafanspruch nicht entstehen lassen (oben §§ 29–38), zu unterscheiden. Ein Strafaufhebungsgrund wirkt immer nur für die Person, für die er zutrifft. Andere Teilnehmer bleiben straf¬bar, wenn die Strafbarkeit der Tat weiter besteht (vgl. oben § 48).