GORGE 发表于 2025-3-28 15:56:14
,Die Begutachtung und Bewertung von Lagerstätten und Bergwerken,en Bewertung bei Einbringung derselben als Sachwert in Aktiengesellschaften gibt für Deutschland das HGB. vom 10. V. 1897 Auskunft. Nach § 40 sind Vermögensgegenstände und Schulden nur nach dem Werte anzusetzen, der ihnen in dem Zeitpunkte beizulegen ist, für den die Aufstellung stattfindet. Der § 2同步左右 发表于 2025-3-28 21:12:31
10楼残忍 发表于 2025-3-29 00:29:26
10楼Evacuate 发表于 2025-3-29 04:47:06
10楼CANON 发表于 2025-3-29 10:45:23
10楼