excursion 发表于 2025-3-26 21:40:06
http://reply.papertrans.cn/59/5810/580941/580941_31.pngCacophonous 发表于 2025-3-27 01:33:31
http://reply.papertrans.cn/59/5810/580941/580941_32.pngdiathermy 发表于 2025-3-27 08:03:49
Christoph A. Hafner,Lindsay Millerm Beispiel im WechselG, im ScheckG und im Seehandelsrecht der Fall ist. Welches System maßgebend sein soll, ist eine Zweckmäßigkeitsfrage. Das HGB hat sich, wie erwähnt, für das subjektive System ent schieden. Mehr und mehr dringt aber die Ansicht durch, daß eine objektive Anknüpfung, nämlich an das Unterneh978-3-409-92786-4978-3-663-13309-4有常识 发表于 2025-3-27 10:46:37
Junjie Gavin Wu,Lindsay Millerm Beispiel im WechselG, im ScheckG und im Seehandelsrecht der Fall ist. Welches System maßgebend sein soll, ist eine Zweckmäßigkeitsfrage. Das HGB hat sich, wie erwähnt, für das subjektive System ent schieden. Mehr und mehr dringt aber die Ansicht durch, daß eine objektive Anknüpfung, nämlich an das Unterneh978-3-409-92725-3978-3-663-13310-0labile 发表于 2025-3-27 14:11:04
Yijun Yin,Alice Chikm Beispiel im WechselG, im ScheckG und im Seehandelsrecht der Fall ist. Welches System maßgebend sein soll, ist eine Zweckmäßigkeitsfrage. Das HGB hat sich, wie erwähnt, für das subjektive System ent schieden. Mehr und mehr dringt aber die Ansicht durch, daß eine objektive Anknüpfung, nämlich an das Unterneh978-3-409-92725-3978-3-663-13310-0LITHE 发表于 2025-3-27 21:11:12
Cynthia C. James,Kean Wah Lee im WechselG, im ScheckG und im Seehandelsrecht der Fall ist. Welches System maßgebend sein soll, ist eine Zweckmäßigkeitsfrage. Das HGB hat sich, wie erwähnt, für das subjektive System ent schieden. Mehr und mehr dringt aber die Ansicht durch, daß eine objektive Anknüpfung, nämlich an das Unterneh歪曲道理 发表于 2025-3-28 01:32:49
http://reply.papertrans.cn/59/5810/580941/580941_37.png开头 发表于 2025-3-28 02:51:21
http://reply.papertrans.cn/59/5810/580941/580941_38.png泛滥 发表于 2025-3-28 09:32:07
Wenhao Zhangale ist. Betreiben mehrere ein Handelsgeschäft mit einer einheitlichen Firma in Gesellschaft und ist nicht eine andere Gesellschaftsform wirksam eingeführt, so liegt stets eine offene Handelsgesellschaft vor, vgl. § 176. Daß die offene Handelsgesellschaft eine Firmengesellschaft ist, schließt nichtf死亡 发表于 2025-3-28 12:57:05
http://reply.papertrans.cn/59/5810/580941/580941_40.png