BARGE 发表于 2025-3-23 12:16:12
http://reply.papertrans.cn/55/5450/544979/544979_11.png原始 发表于 2025-3-23 16:47:11
Einfachgesetzlicher Normenbestandat und welche Rechtsregeln sich im Bundes-und Landesrecht finden. Traditionell sind die Vorschriften, die die ärztliche Tätigkeit regeln, auf die drei groß en Gebiete des ärzt-lichen Berufsrechts, des Haftungsrechts und des Rechts der gesetzlichen Kranken-versicherung verteilt.门窗的侧柱 发表于 2025-3-23 18:06:09
Trennung der haus-und fachärztlichen Versorgung (§ 73 Abs. 1, 1 a, 1 c SGB V)cherung zur vertragsärztlichen Versorgung. Die funktionale Gliederung des Systems der vertragsärztlichen Versorgung in einen haus- und einen fachärztlichen Bereich in § 73 Abs. 1, 1 a, 1 c SGB V ist die Regelung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, die in der Literatur als erstes Gegenstand grundlegender kompetenzieller Bedenken war.贫穷地活 发表于 2025-3-24 00:42:45
http://reply.papertrans.cn/55/5450/544979/544979_14.png软弱 发表于 2025-3-24 02:41:50
Versicherungsfremde Leistungen vorgesehen, die sich nicht unmittelbar auf Krankheiten im Sinne der §§ 11 Abs. 1 Nr. 4, 27 ff. SGB V und ihre Folgen beziehen, vgl. bereits die Aufzählung in § 11 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Für diese Leistungen muss die gesetzliche Krankenkasse ca. 4 Milliarden DM im Jahr aufwenden.Dendritic-Cells 发表于 2025-3-24 09:53:46
http://reply.papertrans.cn/55/5450/544979/544979_16.pnggrounded 发表于 2025-3-24 13:07:53
Überblick über die Verteilung der Bundes-und Länderkompetenzen im Gesundheitswesenungskompetenz des Bundes besteht somit nur, wenn sie dem Bund ausdrücklich in den Katalogen der Art. 73-75 GG, in anderen vereinzelt im Grundgesetz verstreuten Kompetenznormen oder — in engen Grenzen — kraft ungeschriebener Gesetzgebungskompetenz zugewiesen ist. Die Kompetenznormen begründen dabei amunicipality 发表于 2025-3-24 16:09:05
http://reply.papertrans.cn/55/5450/544979/544979_18.png公社 发表于 2025-3-24 22:27:35
Trennung der haus-und fachärztlichen Versorgung (§ 73 Abs. 1, 1 a, 1 c SGB V)cherung zur vertragsärztlichen Versorgung. Die funktionale Gliederung des Systems der vertragsärztlichen Versorgung in einen haus- und einen fachärztlichen Bereich in § 73 Abs. 1, 1 a, 1 c SGB V ist die Regelung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, die in der Literatur als erstes GegenstPericarditis 发表于 2025-3-25 00:03:45
Datenübermittlung und Dokumentationspflichten (§ 73 Abs. l b SGB V)sdaten der sozialversicherten Patienten für die an der haus- und fachärztlichen Versorgung teilnehmenden Vertrags#x00E4;rzte und sonstigen Leistungserbringer. Die Datenverarbeitungsbefugnis korrespondiert insofern mit den in § 73 Abs. I Nr. 3 SGB V den Haus#x00E4;rzten zugewiesenen Dokumentationspfl