negligence 发表于 2025-3-26 21:14:54

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GRAVE 发表于 2025-3-27 04:49:59

Handwerksrechtnsbesondere hinsichtlich der Zuständigkeiten, finden sich in den Handwerksverordnungen der Länder (HandwV). Der Anwen­dungsbereich der Handwerksordnung wird durch die Vorschriften des §§ 1–3, 18 HandwO abgesteckt.

Predigest 发表于 2025-3-27 09:11:58

Europarechtliche Grundlagen bei materieller Betrachtungsweise — . aufweisen. Folglich kann für den, hier ausschließlich interessierenden, EG-Vertrag auch die Frage nach der . d.h. nach der Summe der verfassungsrechtlichen Gestaltungselemente der Ordnung der Wirtschaft., berechtigterweise aufgeworfen werden..

爵士乐 发表于 2025-3-27 11:30:16

Die Organisation der Wirtschaftsverwaltungt. 70 I GG eine Zuständigkeitsvermutung., im konkreten Fall entscheiden jedoch die Art. 71 ff. GG über die Kompetenzzuweisung (Art. 70 II GG). De facto besteht ein klares kompetenzielles Übergewicht des Bundes.

Anhydrous 发表于 2025-3-27 15:47:55

Wirtschaftspolitikzur Verfolgung bestimmter Ziele im Bereich der Wirtschaft verstanden. Besondere Erscheinungsformen der Wirtschaftspolitik, deren Richtlinien gem. Art. 65 GG der Bundeskanzler bestimmt, sind die Finanz-, die Haushalts-, die Konjunktur-, die Währungs- und die Außenwirtschaftspolitik.

Overthrow 发表于 2025-3-27 20:03:23

Die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Handchrechtlichen Einheiten am Wirtschaftsleben zu verstehen. Obwohl der Staat der Privatwirtschaft hier nicht durch Eingriff oder Leistung gegenübertritt., sondern selbst Wirtschaftssubjekt ist, kann das Betreiben wirtschaftlicher Unternehmen als weitreichendste Einflußnahme der öffentlichen Hand auf das Wirtschaftsgeschehen bezeichnet werden..

BRAVE 发表于 2025-3-27 22:43:48

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flaunt 发表于 2025-3-28 05:51:07

Gewerberechthier allenfalls noch subsidiär (vgl. z. B. § 31 GastG) oder analog (so z. B. § 15 II GewO) anwendbar sind. Direkte Anwendung findet sie auf die nicht spezialgesetzlich geregelten Gewerbetätigkeiten. GewO und Gewerbenebenrecht können aber auch nebeneinander zur Anwendung kommen, wenn es um die Abwehr verschiedener Gefahren geht..

PLUMP 发表于 2025-3-28 06:25:20

Handwerksrechtnsbesondere hinsichtlich der Zuständigkeiten, finden sich in den Handwerksverordnungen der Länder (HandwV). Der Anwen­dungsbereich der Handwerksordnung wird durch die Vorschriften des §§ 1–3, 18 HandwO abgesteckt.

epinephrine 发表于 2025-3-28 13:26:25

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查看完整版本: Titlebook: Kompendium Öffentliches Wirtschaftsrecht; Reiner Schmidt Textbook 19981st edition Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1998 Binnenmarkt.Europ