公式 发表于 2025-3-25 04:06:56
http://reply.papertrans.cn/55/5449/544815/544815_21.pngPhonophobia 发表于 2025-3-25 10:52:02
Jurisdiktiong durch ihre Schlußanträge erleichtern. Der EuGH ist für die Auslegung und Anwendung des EG-Rechtes‚ zuständig. Die Rechtsprechungskompetenzen de EuGH sin also ausschließliche Kompetenzen (vgl. Art. 183 EGV)‚ die gemäß dem Prinzip der Begrenzten Ermächtigung abschleißend sind. Nationale Gerichte sin违反 发表于 2025-3-25 13:01:44
Gemeinsamer Markt und BinnenmarktGH definiert den Begriff in einem Urteil 1982 (EuGHE 1982, Rs. 15/81, – Gaston Schul –, S. 1409, 1431 f.) wie folgt: „Der Begriff Gemeinsamer Mark … stellt ab auf die Beseitigung aller Hemmnisse im innergemeinschaftlichen Handel mit dem Ziele der Verschmelzung der nationalen Märkte zu einem einheitl郊外 发表于 2025-3-25 16:48:07
Freier Warenverkehr, Außenhandeln des innerge- meinschaftlichen Warenaustausches (Einrichtung einer Zollunion und Beseitigung aller mengenmäßigen Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung). Was die Art. 9–37 EGV im Innenverhältnis bewirken sollen, ist für das Außenverhältnis der EG-Wirtschaftspolitik zu Drittstaaten in den ArtNmda-Receptor 发表于 2025-3-25 22:18:53
Freizügigkeitug auf Selbständige spricht man von der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Alle drei Freiheiten wollen den wirtschaftlich tätigen Marktbürgern die freie, von der Staatsangehörigkeit unabhängige Standortwahl für die Ausiibung ihrer Tätigkeit ermöglichen. Die Rechtsgrundlagen finden sich in言行自由 发表于 2025-3-26 02:06:41
http://reply.papertrans.cn/55/5449/544815/544815_26.png苦笑 发表于 2025-3-26 06:51:52
Kapital- und Zahlungsverkehr sämtliche EG-Kapitälmarkte umfaßt, ohne Beschränkung des grenzüberschreitenden Geld- und Kapitalverkehrs und ohne diskriminierende Regulierung der nationalen Finanzmärkte. Die Integration der Finanzmärkte — insbesondere der Bankdienstleistungen und Kapitalbewegungen — nimmt eine Sonderstellung beiNOMAD 发表于 2025-3-26 12:21:50
Verkehr971, Rs. 22/70 — AETR S. 263 ff.; E 1976, Rs. 3, 4 und 6 /76 — Kramer —, S. 1279 ff.). Der Vertrag hat die besonderen Ziele der Verkehrspolitik nicht unmittelbar geregelt, sondern sie der Festlegung durch die künftige Gemeinschaftsrechtsetzung überlassen. Art. 74 EGV erwähnt dementsprechend nur dieSMART 发表于 2025-3-26 15:00:12
Wettbewerbsrechtgung neoliberaler wirtschaftspolitischer Ansätze will das Gemeinschaftsrecht alle wettbewerbsverzerrenden und -behindernden Maßnahmen und Praktiken beseitigen bzw. verhindern. Entsprechendes Sekundärrecht (z. B. die Kartellverordnung Nr. 17 vom 6. Februar 1962; die RL 80/723/EWG über die Transparenzconservative 发表于 2025-3-26 17:20:59
Steuervorschriftenzüglich des freien Warenverkehrs führen können. Art. 95 EGV verbietet deshalb alle steuerlichen Differenzierungen, die eine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung bedingen, die geeignet ist, inländische konkurrierende Produktionen gegenüber Importen aus anderen MS zu schützen (EuGHE 1986, Rs.