Certainty 发表于 2025-3-25 05:14:00

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anaerobic 发表于 2025-3-25 08:28:16

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谈判 发表于 2025-3-25 12:31:09

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GRACE 发表于 2025-3-25 19:21:01

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Hyperlipidemia 发表于 2025-3-25 21:29:55

§ 3 Unvereinbarkeitenärztlichen Berufs nicht vereinbar ist. Ärztinnen und Ärzten ist auch verboten, ihren Namen in Verbindung mit einer ärztlichen Berufsbezeichnung in unlauterer Weise für gewerbliche Zwecke herzugeben. Ebenso wenig dürfen sie zulassen, dass von ihrem Namen oder vom beruflichen Ansehen der Ärztinnen und

START 发表于 2025-3-26 03:36:03

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WITH 发表于 2025-3-26 07:43:08

Vorbemerkungen vor §§ 7 ffnungsgemäßen Umgangs nach § 7 MBOÄ, Erfüllung aller AufklärungspflichtenAufklärung spflicht nach § 8 MBOÄ und Wahrung patientenseitiger Geheimnisse nach § 9 MBOÄ entsprechen dem Bild, welches spätestens seit dem PatRG in den §§ 630a ff. BGB in Kombination mit den strafrechtlichen Wertungen der §§ 20

传授知识 发表于 2025-3-26 09:25:20

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Debate 发表于 2025-3-26 14:36:10

§ 8 Aufklärungspflichtfklärung im persönlichen Gespräch vorauszugehen. Die Aufklärung hat der Patientin oder dem Patienten insbesondere vor operativen Eingriffen Wesen, Bedeutung und Tragweite der Behandlung einschließlich Behandlungsalternativen und die mit ihnen verbundenen Risiken in verständlicher und angemessener We

巧思 发表于 2025-3-26 20:25:49

§ 9 Schweigepflichter Pa1tientin oder des Patienten hinaus – zu schweigen. Dazu gehören auch schriftliche Mitteilungen der Patientin oder des Patienten, Aufzeichnungen über Patientinnen und Patienten, Röntgenaufnahmen und sonstige Untersuchungsbefunde..(2) Ärztinnen und Ärzte sind zur Offenbarung befugt, soweit sie vo
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查看完整版本: Titlebook: Kommentar zur (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997; Rudolf Ratzel,Hans-Dieter Lippert,Je