multiply 发表于 2025-3-23 10:09:33

http://reply.papertrans.cn/55/5404/540303/540303_11.png

Myelin 发表于 2025-3-23 14:50:53

http://reply.papertrans.cn/55/5404/540303/540303_12.png

Culpable 发表于 2025-3-23 20:35:00

http://reply.papertrans.cn/55/5404/540303/540303_13.png

夸张 发表于 2025-3-24 01:41:42

Handbücherei für das Gesamte Krankenhauswesenhttp://image.papertrans.cn/k/image/540303.jpg

飓风 发表于 2025-3-24 02:36:04

978-3-662-29822-0Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1932

伪书 发表于 2025-3-24 07:12:14

Besondere Form der Ausübung des ärztlichen BerufsDie Bezeichnung „Facharzt“ ist insoweit gesetzlich nicht geschützt, als sich jeder Arzt Facharzt für ein bestimmtes Gebiet nennen kann. Eine gesetzliche Regelung halten die Ärztevertretungen weder für erwünscht noch notwendig (IV d. Bremer Richtl. 1924, ÄVOBl. Nr. 1317). Dies sei lediglich eine Standesfrage.

Thyroxine 发表于 2025-3-24 13:41:34

Arzt und StrafrechtZivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit. Der Arzt übernimmt durch den mit dem Kranken geschlossenen Dienstvertrag die Verpflichtung sachgemäßer Behandlung und haftet dem Kranken für allen für diesen aus unsachgemäßer Behandlung erwachsenen Nachteil nach den Vorschriften des Zivilrechts.

microscopic 发表于 2025-3-24 15:58:46

https://doi.org/10.1007/978-3-662-29966-1Arzneimittelgesetz; Arzneimittelrecht; Krankenhaus; Krankenhausrecht; Ärzte

伸展 发表于 2025-3-24 21:29:23

Krankenhaus und Patientchtsverhältnissen, welche durch die Aufnahme des Patienten im Krankenhaus, seinen Aufenthalt und seine Entlassung entstehen. Sie sind vorwiegend bürgerlich-rechtlicher Natur, gehören aber auch teilweise dem öffentlichen Recht an, wie z. B. die in der RVerf. geordnete Staatshaftung für Beamte, das Bestattungsrecht und ähnliches.

assail 发表于 2025-3-25 01:42:08

Kurierfreiheit, Ausbildung, Promotion und Approbation der Ärzteder Geschlechtsorgane ist durch § 7 GeschlKrG. (s. S. 237) nichtapprobierten Heilpersonen in Deutschland untersagt, ebenso wie die Vornahme der Pockenimpfung (s. S. 46, Bem. 5) und die gewerbliche Ausübung der Geburtshilfe ohne Prüfungszeugnis durch Frauen (§ 30 GewO.).
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查看完整版本: Titlebook: Krankenhausrecht Einschliesslich Arzt- und Heilmittelrecht; L. Ebermayer (Professor, Oberreichsanwalt a. D.),A Book 1932 Springer-Verlag B