不如乐死去 发表于 2025-3-23 11:12:09
,Zusammenfassung der Diskussion zum Referat „Verfügungsberechtigung Über Medizinische Daten“,n Masse der Sozialversicherten gibt es keinen Behandlungsvertrag. Es besteht lediglich ein öffentlich-rechtliches Versicherungsverhältnis zwischen den Sozialversicherungsträgern und dem Versicherten, das diesem einen Anspruch auf eine Dienstleistung gibt. Diese Dienstleistung hat eine öffentlich-recGullible 发表于 2025-3-23 14:29:23
http://reply.papertrans.cn/51/5017/501699/501699_12.pngdiskitis 发表于 2025-3-23 20:07:38
http://reply.papertrans.cn/51/5017/501699/501699_13.png植物群 发表于 2025-3-24 01:43:56
,Zusammenfassung der Diskussion zum Referat „Aktuelle Probleme des Datenschutzes im Medizinischen BeIm Mittelpunkt der Aussprache zum Referat von Frau HOLLMANN, die an der Teilnahme verhindert war, stand ihre These 7, wonach ausschließlich der behandelnde Arzt ermächtigt sein soll, Auskunft über Daten zu erteilen, die außerhalb des Arzt-Patienten-Verhältnisses gespeichert werden.违抗 发表于 2025-3-24 02:52:32
,Zusammenfassung der Diskussion zum Referat „Verwendung und Schutz Medizinischer Daten in der KrankeSehr ausführlich beschäftigten sich die Tagungsteilnehmer mit den wichtigsten Problemen der Verarbeitung medizinischer Daten bei den Sozialversicherungsträgern, insbesondere bei den Krankenkassen und Rentenversicherungen. Thematische Schwerpunkte bildeten政府 发表于 2025-3-24 10:13:55
http://reply.papertrans.cn/51/5017/501699/501699_16.pngmagnanimity 发表于 2025-3-24 12:04:37
http://reply.papertrans.cn/51/5017/501699/501699_17.pngCholesterol 发表于 2025-3-24 17:02:25
,Probleme des Datenbedarfs und Datenzugangs für die Epidemiologische Forschung,PUGH, 1970, S. 1). Andere Definitionen fassen neben diesem deskriptiv-analytischen Ansatz auch noch Forschungsansätze zur Krankheitsverhütung und zur Beschreibung des Gesundheitssystems als epidemiologische Arbeitsgebiete auf. Danach lassen sich ihre wesentlichen Aufgaben zusammenfassen als (PFLANZ, 1973, S. 2):Focus-Words 发表于 2025-3-24 23:02:46
,Zusammenfassung der Diskussion zum Referat „der Schutz Medizinischer Daten Durch Verfassung, Allgemtienten-Verhältnis und Abgrenzung von anderen Grundrechten; Unterscheidung des Arzt-Patienten-Verhältnisses von anderen Vertrauensverhältnissen und Kommunikationsbeziehungen; Reichweite des Bundesdatenschutzgesetzes und Verhältnis zu Spezialgesetzen, insbesondere zu § 35 SGB I.单纯 发表于 2025-3-25 01:50:41
978-3-540-09515-6Springer-Verlag Berlin · Heidelberg 1979