defenses 发表于 2025-3-26 23:35:42

http://reply.papertrans.cn/51/5003/500255/500255_31.png

Occipital-Lobe 发表于 2025-3-27 03:39:23

Bernhard Danckelmann (Königl. Preuß. Oberforstmeis

冰雹 发表于 2025-3-27 09:15:34

Jahrbuch der preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung978-3-662-37976-9

HEPA-filter 发表于 2025-3-27 10:26:19

http://reply.papertrans.cn/51/5003/500255/500255_34.png

hemoglobin 发表于 2025-3-27 17:10:57

Erweiterung des Durchforstungsbetriebes in den Staatsforsten betreffend mehrentheils nicht zu folgen vermag, hat zum Erlaß der Verfügung vom 15. Mai 1875 (IIb 8888)*) geführt, durch welche die Trennung der Abnutzungsätze nach Haupt- und Vornutzung angeordnet, und der Durchforstungsbetrieb von jeder Beschränkung durch das nach dem Controlbuche sich ergebende zulässige Abnutzungssoll befreit worden ist.

加剧 发表于 2025-3-27 18:17:42

http://reply.papertrans.cn/51/5003/500255/500255_36.png

发表于 2025-3-28 00:21:38

Die Unzulässigkeit der Bestreitung von Kosten für Gartenmöbel in Dienstgärten aus Staatsfonds betr I. c. alle Kosten für solche bewegliche Gegenstände, welche — wie u, A. auch die Gartenmöbel — nur zur gegenwärtigen Benutzung der Gebäude und Grundstücke für nothwendig zu erachten sind, dem Inhaber der Dienstwohnung zugewiesen hat.

Introvert 发表于 2025-3-28 02:08:13

Gesetz zur Ergänzung des § 7 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883. VoStreitigkeiten, welche nach reichsgesetzlicher Vorschrift im Verwaltungsstreitverfahren zu entscheiden sind, kann die Zuständigkeit der nach § in Verbindung mit § 4 Absatz 2 und 3 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gestz-Sammlung Seite 195)*) bezeichneten Behörden,

tariff 发表于 2025-3-28 07:15:14

Anweisung zur Ausführung des Abschnitts B des Reichsgesetzes, betreffend die Unfall- und Krankenversder Verkündung desselben in kraft getreten. Nach § 136 Abs. 6, § 137 Abs. 3, § 138, § 142 Abs. 4 des bezeichneten. Abschnitts sollen die daselbst vorgesehenen Streitigkeiten nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 bezw. 2 entschieden werden.

hardheaded 发表于 2025-3-28 12:27:43

Ausschließung neuer Notirungen forstversorgungsberechtigter Jäger bei mehreren Königlichen Regierungte im Jägerkorps vom 15. Februar 1879*) werden bei den Königlichen Regierungen zu Potsdam, Stettin, Cöslin, Stralsund, Posen, Breslau, Liegnitz, Oppeln, Magdeburg, Wiesbaden, Cöln und Trier, sowie bei der Königlichen Hofkammer zu Berlin neue Notirungen forstversorgungsberechtigter Jäger der Klasse A
页: 1 2 3 [4] 5 6
查看完整版本: Titlebook: Jahrbuch der preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung; Im Anschluss an das Bernhard Danckelmann (Königl. Preuß. Oberforstmei