人充满活力 发表于 2025-3-23 13:05:42
,Gesetzliche Grundlagen des Investmentgeschäfts,das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.09.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 21.06.2002, wobei das KAGG als Organisations- Aufsichts- und Vertriebsgesetz zu verstehen ist. Auch in steuerrechtlicher Hinsicht war es – hinsichtlichGEAR 发表于 2025-3-23 14:18:22
http://reply.papertrans.cn/48/4751/475019/475019_12.pngMIRTH 发表于 2025-3-23 19:11:34
,Organisation des ausländischen Investmentgeschäfts am Beispiel Luxemburg,er europäischen Fondsindustrie. Erfolgsfaktoren waren und sind vor allem die liberale und effektive Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien: Zu nennen sind hier vor allem die EU-Richtlinie für Organismen für gemeinschaftliche Anlagen in Wertpapieren (OGAW III), das in Luxemburg mit dem Gesetz vo混杂人 发表于 2025-3-24 00:58:54
,Die Sondervermögen nach dem InvG,gungen in der AntKlVO verschiedene Ausgestaltungsmerkmale, insbesondere hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, des Rücknahmeabschlags, der Währung des Anteilwertes, der Verwaltungsvergütung, der Mindestanlagesumme oder einer Kombination dieser Merkmale haben (Anteilklassen). Anteabstemious 发表于 2025-3-24 04:17:16
,EG-Investmentanteile, ausländische Investmentanteile und öffentlicher Vertrieb,bs. 9 InvG und Investmentvermögen, die hinsichtlich der Anlagepolitik Anforderungen unterliegen, die denen nach § 112 Abs. 1 InvG vergleichbar sind, sowie die Verwaltung von richtlinienkonformen Sondervermögen durch eine EU-Verwaltungsgesellschaft im Inland. Nach der Definition des § 2 Abs. 9 InvG sDEAWL 发表于 2025-3-24 09:28:23
http://reply.papertrans.cn/48/4751/475019/475019_16.pngMadrigal 发表于 2025-3-24 14:43:12
Wettbewerbsregelungen,ührenden Tages- und Wirtschaftszeitungen oder im Internet zu werben, den Anleger zum Erwerb von Investmentanteilen bzw. Eröffnung eines Investmentkontos zu bewegen, haben einige KAG eigene Vertriebsabteilungen mit angestellten Mitarbeitern oder auch freiberuflich tätige Mitarbeiter engagiert. In dieCryptic 发表于 2025-3-24 16:12:22
Haftungsfragen, Strafvorschriften, Ordnungswidrigkeiten,bertragen. Werden diese Pflichten und Obliegenheiten schuldhaft verletzt, kommt es zu einer Haftung und Ansprüche daraus werden ausgelöst. Die Prinzipien aus dem BGB gelten auch hier: Die Schuldner haben grundsätzlich Vorsatz und Fahrlässigkeit (vgl. § 276 Abs. 1 BGB) zu vertreten. Eine Zurechnung dFraudulent 发表于 2025-3-24 22:31:56
Ausblick: UCITS V,i Luxemburg dies als erster EU-Mitgliedstaat mit Gesetz vom 17.12.2010 verabschiedet hat. Die Implementierung in die nationalen Regelungen sind also kaum oder erst seit kurzem umgesetzt, schon wird an der neuen Richtlinie „Untertakings for Collective Investment in Transferable Securities V“ – kurz U有权 发表于 2025-3-25 00:15:19
http://reply.papertrans.cn/48/4751/475019/475019_20.png