横条 发表于 2025-3-30 10:46:38
,Auswärtige Angelegenheiten,es neben dem ausschließlichen Rechte der Lriegserflärung und Friedensschließung (§ 16) fast alle Verwaltungszweige übergegangen sind, die Beziehungen zu auswärtigen Staaten bieten (§ 13). Das Reich ist damit dem Auslande als geeinigtes Ganzes in Achtung gebietender Stellung gegenübergetreten und ver