Hippocampus 发表于 2025-3-23 12:03:27
Durchsetzung der Innenhaftunge Versicherungsgesellschaft und deren Tochtergesellschaften aus Darlehensgeschäften einen Zinsausfall in Höhe von ca. 420 000 DM. Aus damit zusammenhängenden Kreditanlagegeschäften entstand dem Versicherungsunternehmen ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 80 Millionen DM. Das Versicherungsunternehmen s北京人起源 发表于 2025-3-23 15:50:19
http://reply.papertrans.cn/43/4205/420460/420460_12.png世俗 发表于 2025-3-23 18:55:16
https://doi.org/10.1007/978-94-011-7164-9iedener Einzelfragen und wegen des Fehlens bzw. der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen kann niemand, auch nicht die Autoren, verbindlich eine umfassende Darstellung sämtlicher haftungsrechtlicher Aspekte leisten.Inflated 发表于 2025-3-23 23:14:46
https://doi.org/10.1007/978-3-030-46590-2ganperson selbst zur Verfügung stehen würde. Demzufolge sei der Abschluss der D&O-Versicherung als im „überwiegend eigenbetrieblichen Interesse“ des Unternehmens anzusehen und für die einzelne versicherte Person steuerlich nicht relevant.清晰 发表于 2025-3-24 04:47:52
Rechtsgrundlageniedener Einzelfragen und wegen des Fehlens bzw. der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen kann niemand, auch nicht die Autoren, verbindlich eine umfassende Darstellung sämtlicher haftungsrechtlicher Aspekte leisten.sphincter 发表于 2025-3-24 09:15:32
http://reply.papertrans.cn/43/4205/420460/420460_16.png圣歌 发表于 2025-3-24 11:59:09
http://reply.papertrans.cn/43/4205/420460/420460_17.pngGRIEF 发表于 2025-3-24 18:06:15
r alle Vorstände, Geschäftsführer, Mitglieder von Aufsichtsräten, Anteilseigner von Kapitalgesellschaften, Versicherungsvertreter und Underwriter. Denn: Nicht nur die Kontrollezur Vermeidung der Haftung (Risikomanagement) liegt in der Führungsverantwortung, sondern auch der ausreichende Versicherungsschutz. ..978-3-663-01081-4凝视 发表于 2025-3-24 23:01:14
http://reply.papertrans.cn/43/4205/420460/420460_19.pngMedicare 发表于 2025-3-25 01:26:17
https://doi.org/10.1007/978-3-031-37810-2 vornehmen muss. Der Versicherungsnehmer ist dabei auf versierte Berater angewiesen, um „die Spreu vom Weizen zu trennen“ und um optimalen Versicherungsschutz zu vertretbaren Konditionen zu erreichen.