Occipital-Lobe 发表于 2025-3-26 22:09:07

http://reply.papertrans.cn/40/3913/391269/391269_31.png

滔滔不绝地讲 发表于 2025-3-27 02:07:01

Berufsfreiheit (Art. 12 GG), es: „Es steht einem Jeden frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will“. Dagegen enthielt die Weimarer Reichsverfassung keinen Schutz der Berufsfreiheit. In Art. 157 WRV wurde lediglich die Arbeitskraft unter den Schutz des Reiches gestellt. Allerdings fand au

COLIC 发表于 2025-3-27 07:18:06

http://reply.papertrans.cn/40/3913/391269/391269_33.png

蛛丝 发表于 2025-3-27 11:52:28

http://reply.papertrans.cn/40/3913/391269/391269_34.png

地牢 发表于 2025-3-27 16:58:56

Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG),erfassungstradition ein Novum dar. Gleichwohl kann man die Handlungsfreiheit zu den ältesten Grundrechtsgarantien überhaupt zählen: So bestimmte schon die erste französische Verfassung von 1791 in ihrem Art. 4: „La liberté consiste à pouvoir faire tout ce qui ne nuit pas à autrui.“. In Deutschland v

Ingest 发表于 2025-3-27 20:03:57

http://reply.papertrans.cn/40/3913/391269/391269_36.png

喃喃诉苦 发表于 2025-3-27 23:55:48

,Allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG),Abs. 1 GG (Menschenwürde). Mittlerweile hat sich das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu einem eigenen Grundrecht verselbständigt, das mit den speziellen benannten Freiheitsrechten vergleichbar ist. Weder in der Weimarer Reichsverfassung noch in der Paulskirchenverfassung gab es einen vergleichbaren

Density 发表于 2025-3-28 05:01:55

http://reply.papertrans.cn/40/3913/391269/391269_38.png

不能根除 发表于 2025-3-28 09:47:51

http://reply.papertrans.cn/40/3913/391269/391269_39.png

小步走路 发表于 2025-3-28 11:12:43

,Schutz der Privatsphäre, Bürger ein Bereich zur eigenen Verfügung verbleibt, in dem er sich vom Staat und auch von Dritten unbeobachtet weiß. Das Gewicht dieser beiden grundrechtlichen Gewährleistungen für die Lebensführung des Einzelnen kommt auch darin zum Ausdruck, dass beide Rechte zumindest teilweise durch Art. 8 Abs.
页: 1 2 3 [4] 5 6 7
查看完整版本: Titlebook: ;