LIKEN 发表于 2025-3-26 21:26:34

https://doi.org/10.1007/978-3-030-02877-0ihm kommt die Rechtsfähigkeit ohne weiteres zu. Alle anderen Menschen haben am Volksrecht keinen Anteil. Rechtlos ist also der Unfreie: er ist Sache im Rechtssinn, rechtlos ist der Fremde, rechtlos wird, wer aufhört, Volksgenosse zu sein (der Friedlose). Das Mittelalter hat weiter eine verminderte R

向外 发表于 2025-3-27 02:22:40

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Root494 发表于 2025-3-27 08:51:02

https://doi.org/10.1007/978-1-4615-0229-6ch physische Personen, die Unfreien, nicht aber die der menschlichen Herrschaft entzogenen Teile der Außenwelt (die Luft, das Meer), nicht insbesondere auch die Rechte. Doch hat schon das frühere Mittelalter begonnen, Rechte den körperlichen Sachen gleichzustellen, undzwarzunächst dauernde Gerechtig

音乐等 发表于 2025-3-27 12:09:15

Meixing Le,Krishna Kant,Sushil Jajodiaste Herrschaftsrecht an einer Sache, das eine Rechtsordnung verleiht. Das Liegenschaftseigentum der germanischen Frühzeit ist inhaltlich weitgehend beschränkt. Vorgeschichtliche Zeit mag nur kollektives Eigentum sozialer Gruppen gekannt haben; in geschichtlicher Zeit weist selbst das am weitesten fo

COST 发表于 2025-3-27 14:20:28

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jabber 发表于 2025-3-27 21:35:25

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crescendo 发表于 2025-3-27 23:25:11

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抗生素 发表于 2025-3-28 04:33:31

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演绎 发表于 2025-3-28 09:21:29

Comparable Interpretations of SecularizationDas ältere deutsche Recht zeigt einen stark genossenschaftlichen Charakter: das Individuum bedeutet rechtlich für sich nichts, sondern nur insofern es Mitglied einer sozialen Gruppe ist. Nur das Mitglied emer vollfreien Sippe ist Rechtsgenosse.

Culmination 发表于 2025-3-28 14:16:51

Tree Based Key Management Schemes,Im germanischen Recht lassen sich die Begriffe von Schuld und Haftung auseinanderhalten.
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