LIKEN 发表于 2025-3-26 21:26:34
https://doi.org/10.1007/978-3-030-02877-0ihm kommt die Rechtsfähigkeit ohne weiteres zu. Alle anderen Menschen haben am Volksrecht keinen Anteil. Rechtlos ist also der Unfreie: er ist Sache im Rechtssinn, rechtlos ist der Fremde, rechtlos wird, wer aufhört, Volksgenosse zu sein (der Friedlose). Das Mittelalter hat weiter eine verminderte R向外 发表于 2025-3-27 02:22:40
http://reply.papertrans.cn/40/3906/390597/390597_32.pngRoot494 发表于 2025-3-27 08:51:02
https://doi.org/10.1007/978-1-4615-0229-6ch physische Personen, die Unfreien, nicht aber die der menschlichen Herrschaft entzogenen Teile der Außenwelt (die Luft, das Meer), nicht insbesondere auch die Rechte. Doch hat schon das frühere Mittelalter begonnen, Rechte den körperlichen Sachen gleichzustellen, undzwarzunächst dauernde Gerechtig音乐等 发表于 2025-3-27 12:09:15
Meixing Le,Krishna Kant,Sushil Jajodiaste Herrschaftsrecht an einer Sache, das eine Rechtsordnung verleiht. Das Liegenschaftseigentum der germanischen Frühzeit ist inhaltlich weitgehend beschränkt. Vorgeschichtliche Zeit mag nur kollektives Eigentum sozialer Gruppen gekannt haben; in geschichtlicher Zeit weist selbst das am weitesten foCOST 发表于 2025-3-27 14:20:28
http://reply.papertrans.cn/40/3906/390597/390597_35.pngjabber 发表于 2025-3-27 21:35:25
http://reply.papertrans.cn/40/3906/390597/390597_36.pngcrescendo 发表于 2025-3-27 23:25:11
http://reply.papertrans.cn/40/3906/390597/390597_37.png抗生素 发表于 2025-3-28 04:33:31
http://reply.papertrans.cn/40/3906/390597/390597_38.png演绎 发表于 2025-3-28 09:21:29
Comparable Interpretations of SecularizationDas ältere deutsche Recht zeigt einen stark genossenschaftlichen Charakter: das Individuum bedeutet rechtlich für sich nichts, sondern nur insofern es Mitglied einer sozialen Gruppe ist. Nur das Mitglied emer vollfreien Sippe ist Rechtsgenosse.Culmination 发表于 2025-3-28 14:16:51
Tree Based Key Management Schemes,Im germanischen Recht lassen sich die Begriffe von Schuld und Haftung auseinanderhalten.