locus-ceruleus 发表于 2025-3-23 10:06:05

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craven 发表于 2025-3-23 14:26:18

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CHANT 发表于 2025-3-23 20:49:25

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巧办法 发表于 2025-3-23 23:44:12

,Anknüpfungstatbestände des deutschen Außensteuerrechts in den einzelnen Steuerarten,gebiet (vgl. 10 D 2) ausgeführt worden sind (vgl. 10 D 3). Der Wohnsitz bzw. Sitz und/oder die Staatsangehörigkeit des den Umsatz ausführenden Unternehmers spielen keine Rolle (§ 1 Abs. 2 Satz 3 UStG). Es sind also grundsätzlich alle in- und ausländischen Unternehmer mit ihren im Erhebungsgebiet aus

机械 发表于 2025-3-24 04:41:24

,Grundprobleme und Grundziele des deutschen Außensteuerrechts,atstaat), sondern auch im Ausland (Fremdstaat) abspielen. Dadurch bietet eine solche Unternehmung Zugriffsmöglichkeiten für die Finanzbehörden mehrerer souveräner Staaten. Diese Tatsache beeinflußt sowohl die Struktur der Steuerbelastung als auch deren Höhe.

内阁 发表于 2025-3-24 10:31:08

,Förderung bestimmter Auslandsinvestitionen und Abbau verbleibender Hemmnisse,erster Linie das Ziel, steuerliche Hemmnisse, die sich nach deutschem Recht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ergeben, zu beseitigen bzw. abzubauen. Dadurch soll die Investitionstätigkeit der deutschen Wirtschaft im Ausland gefördert werden.

Maximize 发表于 2025-3-24 12:24:52

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ingrate 发表于 2025-3-24 17:51:00

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Minuet 发表于 2025-3-24 20:30:31

https://doi.org/10.1007/978-3-662-02384-6) ist nahezu ausschließlich von steuerlich relevanten Sachverhalten ausgegangen worden, die in der Bundesrepublik Deutschland realisiert worden sind sie betrafen inländische Steuerbemessungsgrundlagen, die Steuerinländern zuzurechnen waren. Grenzüberschreitende Tatbestände, die Steuerinländer verwir

珊瑚 发表于 2025-3-24 23:52:39

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