diathermy 发表于 2025-3-28 16:40:32
http://reply.papertrans.cn/40/3903/390241/390241_41.png通情达理 发表于 2025-3-28 20:12:48
Nachlaß und Erbestpersönliche Rechte und Pflichten gehören ebensowenig zum Nachlaß (vgl. auch § 548 II), wie öffentliche Rechte. Ein Unternehmen des Erblassers ist Nachlaßbestandteil; für den Übergang der etwa nötigen Konzession gelten allerdings die Bestimmungen der Gewerbeordnung. Eine juristische Person kann nicAllege 发表于 2025-3-28 23:06:41
Letztwillige Verfügungen (§ 552). In einem engeren Sinn gebraucht man diesen Ausdruck für Testament, d.i. letztwillige Erbeinsetzung; alle andern letztwilligen Verfügungen nennt man Kodizi11e (§ 553). Die rechtliche Behandlung ist aber nicht sonderlich verschieden (§ 49 ITG: vgl. aber § 651 gegen § 564).amputation 发表于 2025-3-29 06:17:26
Verträge auf den Todesfall (Erbverträge i. w. S.)nen Bruchteil derselben. Er ist nur zwischen Ehegatten (88 602, 1249) oder Brautleuten gültig, letzterenfalls bedingt durch folgende Eheschließung (HD 25. 6. 1817, JGS. 1340). Der Erbvertrag ist ein Ehepakt (8 1217 „Erbfolge“). Die in § 1252 erwähnte Verbücherung ist nach geltendem Grundbuchsrecht nconduct 发表于 2025-3-29 09:33:54
Sachenrecht aus. Ebenso hat der Sachbesitzer die Sache im eigenen, der Sachinhaber im fremden Namen (vgl. § 319). t7bt der Inhaber das Recht im Namen eines anderen aus, so ist dieser andere Besitzer. Der Besitzer übt in diesem Fall das Recht durch einen Vertreter aus. Auch vorübergehendes Ruhen der Ausübung, snarcotic 发表于 2025-3-29 12:12:10
http://reply.papertrans.cn/40/3903/390241/390241_46.pngjeopardize 发表于 2025-3-29 16:15:20
http://reply.papertrans.cn/40/3903/390241/390241_47.pngAntigen 发表于 2025-3-29 20:17:16
http://reply.papertrans.cn/40/3903/390241/390241_48.png宿醉 发表于 2025-3-30 02:13:59
http://reply.papertrans.cn/40/3903/390241/390241_49.png手工艺品 发表于 2025-3-30 06:38:23
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