说明 发表于 2025-3-23 09:41:37
http://reply.papertrans.cn/39/3887/388694/388694_11.png凶残 发表于 2025-3-23 16:24:38
https://doi.org/10.1007/978-3-658-19833-6elbst gefahren zu sein und sich der tatsächliche Täter nicht ermitteln lässt, stellt sich für die Behörden die rein praktische Frage, wie sie weiter verfahren soll. In Deutschland wird versucht, dieser Tatsache, zumindest beim ruhenden Verkehr, dadurch entgegenzuwirken, dass dem Halter zwar keine Bu大火 发表于 2025-3-23 21:52:16
Einleitung und Fragestellung,strafrechtliche Bedeutung der Strassenverkehrsdelikte ist somit nicht zu unterschätzen. So verwundert es denn auch nicht weiter, dass die meist begangenen Straftaten in der Schweiz an absolut erster Stelle nach wie vor die Verletzung von Verkehrsregeln nach Art. 90 SVG (30′924 Verurteilungen im JahrArctic 发表于 2025-3-24 01:05:52
http://reply.papertrans.cn/39/3887/388694/388694_14.pngNOT 发表于 2025-3-24 04:05:14
http://reply.papertrans.cn/39/3887/388694/388694_15.pngfinale 发表于 2025-3-24 06:40:54
,Die Problematik und der Handlungsbedarf bei grenzüberschreitend begangenen Strassenverkehrsübertretelbst gefahren zu sein und sich der tatsächliche Täter nicht ermitteln lässt, stellt sich für die Behörden die rein praktische Frage, wie sie weiter verfahren soll. In Deutschland wird versucht, dieser Tatsache, zumindest beim ruhenden Verkehr, dadurch entgegenzuwirken, dass dem Halter zwar keine BuRetrieval 发表于 2025-3-24 12:31:54
http://reply.papertrans.cn/39/3887/388694/388694_17.png我怕被刺穿 发表于 2025-3-24 15:44:06
http://reply.papertrans.cn/39/3887/388694/388694_18.png煤渣 发表于 2025-3-24 21:11:30
,Die Problematik und der Handlungsbedarf bei grenzüberschreitend begangenen Strassenverkehrsübertretdie Verteidigungsrechte des Angeklagten verhältnismässig berücksichtigt werden. In diesem Sinne wurde die Norm vom Deutschen Bundesgerichtshof abgesegnet, wobei fraglich ist, ob es sich entgegen der Begründung nicht doch um eine Massnahme mit strafrechtlichem Charakter handelt, welche aber angesicht舞蹈编排 发表于 2025-3-25 02:02:06
https://doi.org/10.1007/978-3-658-19833-6die Verteidigungsrechte des Angeklagten verhältnismässig berücksichtigt werden. In diesem Sinne wurde die Norm vom Deutschen Bundesgerichtshof abgesegnet, wobei fraglich ist, ob es sich entgegen der Begründung nicht doch um eine Massnahme mit strafrechtlichem Charakter handelt, welche aber angesicht