束以马具 发表于 2025-3-25 06:34:24
http://reply.papertrans.cn/39/3887/388623/388623_21.png禁止 发表于 2025-3-25 07:46:12
,Das Verhältnis freiwilliger Gemeindevereinigungen zu Reich und Staat,uch die Gemeinden als Ausfluß ihres Selbstverwaltungsrechts ihrerseits zur Erfüllung bestimmter Zwecke zusammenschließen. Denkbar sind hier die verschiedensten Vereinigungen. So finden wir Gemeinden, die zum Betriebe einer Kleinbahn eine Aktiengesellschaft gründen oder die gemeinsan die ElektrizitätOVERT 发表于 2025-3-25 15:18:38
Grenzen der Kommunalen Selbstverwaltung in Preussencircuit 发表于 2025-3-25 17:46:07
http://reply.papertrans.cn/39/3887/388623/388623_24.png船员 发表于 2025-3-25 22:40:02
Einleitung,nicht verborgen bleiben, und so fällen sie über die Reichsfinanzgesetzgebung im Dawes-Bericht das Urteil, daß ein klares System der Beziehungen der Einnahmen von Reich, Ländern und Gemeinden fehle. Auf zahlreichen anderen Gebieten ist die Lage kaum anders. Freilich darf nicht übersehen werden, daß dBumble 发表于 2025-3-26 02:54:09
http://reply.papertrans.cn/39/3887/388623/388623_26.pngCOLIC 发表于 2025-3-26 08:08:14
,Das Verhältnis freiwilliger Gemeindevereinigungen zu Reich und Staat,ie Erfüllung bestimmter einzelner Angelegenheiten handelt. Im Gegenteil, das Zweckverbandsgesetz enthält in dieser Richtung keinen Zwang, sondern eröffnet den Gemeinden lediglich eine bevorzugte Behandlung, wenn sie die öffentlich-rechtliche Form mit ihren allerdings auch stärkeren Bindungen wählen.不能约 发表于 2025-3-26 09:05:53
Noncontact Atomic Force Microscopy,nicht verborgen bleiben, und so fällen sie über die Reichsfinanzgesetzgebung im Dawes-Bericht das Urteil, daß ein klares System der Beziehungen der Einnahmen von Reich, Ländern und Gemeinden fehle. Auf zahlreichen anderen Gebieten ist die Lage kaum anders. Freilich darf nicht übersehen werden, daß dnurture 发表于 2025-3-26 14:17:05
http://reply.papertrans.cn/39/3887/388623/388623_29.pngINTER 发表于 2025-3-26 17:49:49
https://doi.org/10.1007/978-1-4612-4810-1ie Erfüllung bestimmter einzelner Angelegenheiten handelt. Im Gegenteil, das Zweckverbandsgesetz enthält in dieser Richtung keinen Zwang, sondern eröffnet den Gemeinden lediglich eine bevorzugte Behandlung, wenn sie die öffentlich-rechtliche Form mit ihren allerdings auch stärkeren Bindungen wählen.