Simulate 发表于 2025-3-30 09:37:59

https://doi.org/10.1007/978-3-662-58523-8uszugleichen ist. Daher ist insoweit auf das allgemeine Schadensrecht, insbesondere auf die §§ 249 ff. BGB zurückzugreifen. Dies ist Grund genug, das Schadensrecht – eine Problematik des allgemeinen Schuldrechts – hier zumindest in seinen Grundzügen darzustellen.

Fretful 发表于 2025-3-30 13:12:30

http://reply.papertrans.cn/39/3851/385036/385036_52.png

STYX 发表于 2025-3-30 18:47:10

Wie macht man Corporate Identity?,nspruchs? Bereits an dieser Stelle ist eine wichtige Weichenstellung zu treffen. Es gilt, die Frage zu beantworten, wie § 812 I 1 BGB zu lesen ist – konkreter: worauf sich die Worte „auf dessen Kosten“ beziehen.

下船 发表于 2025-3-30 22:23:24

Synthese des Bewertungskonzeptesdem BGB. Hierzu bedient sich der Gesetzgeber in einigen Fällen der bereits aus den §§ 831 ff. BGB bekannten . zugunsten des Geschädigten. In anderen Fällen wird sogar eine . angeordnet, die das BGB nur in § 833 S. 1 BGB kennt. Die damit einhergehende Haftungsverschärfung wird teilweise durch . abgemildert.

Intractable 发表于 2025-3-31 01:08:00

http://reply.papertrans.cn/39/3851/385036/385036_55.png
页: 1 2 3 4 5 [6]
查看完整版本: Titlebook: Gesetzliche Schuldverhältnisse; Marco Staake Textbook 20141st edition Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014 Bereicherungsrecht.Deliktsrec