troponins 发表于 2025-3-25 07:09:30
Die Kreis- und Amtsverwaltung Nachdem Schweden 1721 an Preußen Verpommern abgetreten hatte, wo die Kreise bereits als Wahlbezirke für die Ausschußtage bestanden, wurden sie wie in Hinterpommern zu Verwaltungsbezirken umgestaltet. Auch die noch nicht in die Kreisverfassung eingefügten adligen Gebiete Hinterpommerns wurden jetztinventory 发表于 2025-3-25 08:59:31
Die Provinzialverwaltungmtskammer, ein Kommissariat, ein Konsistorium und eine Regierung, in den kleineren Provinzen waren Obergericht und Regierung, bisweilen auch Konsistorium mit einander vereinigt. Die schon unter Friedrich III./I. zum Teil eingegangenen Statthalterposten sielen unter Friedrich Wilhelm I. ganz fort. Ge禁止,切断 发表于 2025-3-25 12:39:33
http://reply.papertrans.cn/39/3847/384680/384680_23.png领先 发表于 2025-3-25 16:56:42
Die Kriegshoheiteinsamer Heereseinrichtungen erreicht morden. Auf keinem anderen Gebiete der Verwaltung war der Einheitsstaat so früh und so vollkommen zum Durchbruch gelangt als auf diesem. So blieb denn den Nachfolgern des großen Kursürsten nichts anders mehr zu thun übrig, als die von ihm getroffenen Einrichtung危险 发表于 2025-3-25 23:34:32
http://reply.papertrans.cn/39/3847/384680/384680_25.pngcholeretic 发表于 2025-3-26 00:21:33
http://reply.papertrans.cn/39/3847/384680/384680_26.pngMemorial 发表于 2025-3-26 08:23:29
Die Finanzhoheitnd Erbpacht waren in buntem Wechsel einander gefolgt, ein System hatte das andere abgelöst, ehe es noch vollständig zur Durchführung gelangt war, so daß die entgegengesetztesten und unvereinbarsten Bewirtschaftungssysteme teilweise neben einander bestanden. So kam es, daß eine allgemeine UnsicherheiGenome 发表于 2025-3-26 10:00:01
Die Kirchenhoheitt es seit dem Anfange des 17. Ihds. aufgegeben, die Glaubenssätze zu bestimmen. Jebe Kirche hat ein ausgebildetes Glaubenssystem gewonnen, die katholische Kirche durch das Tridentinum, die beiden protestantischen durch die symbolischen Bücher. Die Gesetzgebung in Glaubenssachen ist also dem Staate e丛林 发表于 2025-3-26 13:47:21
Die königliche Gewalt gegen die Stände war siegreich beendet, der Staat hatte sich fre gemacht von ber Herrschast ber besitzenden Krassen, des Großgrundbesitzes und der städtischen Patrizierfamilien, aber nicht nur sich allein, sondern auch die bisher unterdrückten Gesellschaftsklassen, besonbers die städtische Bevölkerinvert 发表于 2025-3-26 16:47:11
Die Gemeindeverwaltungche Recht beherrschenden Ideen von der Dreigliederung der Stände nicht einmal an eine Befreiung des Bauernstandes von der dinglichen Abhängigkeit, in der er sich vom Großgrundbesitze befand, geschweige denn an eine Beseitigung der gutsherrlichen Polizei und Gerichtsbarkeit zu denken war, so mußte eb